Der Ninja-Pass kommt jetzt auch für die Ferien. Sowohl für österreichische Schüler, als auch für schulpflichtige Gäste aus dem Ausland, soll der Test-Ausweis gelten. Die Tests werden in der Schule gemacht. Der Pass gilt als Zutritts-Nachweis für alle Bereiche, wo für Kinder und Jugendliche die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird.

Ferien-Ninja-Pass bringt den Schülern zwei Bonustage

Damit der Ferien-Ninja-Pass einem 2-G-Nachweis gleichgestellt wird müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

-) Von Tag 1 bis Tag 5 muss stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegen

-) mindestens 2 Tests davon müssen PCR-Tests sein

-) ein gültiger Lichtbildausweis muss mitgeführt werden

Durch die Durchführung dieses regelmäßigen Testrhythmus ist der Holiday-Ninja-Pass auch am Tag 6 und 7 ohne weiteren Testnachweis gültig. Die Schüler erhalten sozusagen zwei “Bonustage“.

In Ausnahmefällen auch Antigen-Test möglich

Kann kein PCR-Test aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigen-Tests zulässig.

Ninja-Pass gilt ab ersten negativen Test

Der 7-Tages-Rhythmus ist flexibel. Dies bedeutet, dass die Test-Serie an jedem Wochentag begonnen werden kann. Auch der Test für die Einreise nach Österreich kann im Holiday-Ninja-Pass geltend gemacht werden. Gültig ist der Pass ab Vorlage des ersten negativen Testergebnisses. Als schulpflichtig gelten alle Kinder und Jugendlichen, die nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren wurden.