Auch das zweite Adventwochenende wird in Wien trotz des nach wie vor geltenden Lockdowns weniger unter dem Motto der “stillen Nacht” denn unter dem höchster Alarmbereitschaft stehen: Denn einmal mehr stehen Corona-Demos im großen Stil an. Für Samstagnachmittag wurden bei der Wiener Polizei insgesamt 20 Versammlungen angezeigt, der Löwenanteil davon richtet sich als Protest gegen die geltenden Corona-Maßnahmen.

Dementsprechend ist die Exekutive auch schon gewappnet: Die Wiener Polizei wird mit rund 1200 Beamten aus mehreren Bundesländern im Einsatz vor Ort sein und weist schon jetzt darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Regeln eine Teilnahme nur mit FFP2-Maske erlaubt ist, “sofern nicht alle einen 2G-Nachweis vorweisen können”. Außerdem gibt die Landespolizeidirektion Wien auch eine Warnung aus: “Aufgrund der Kundgebungen ist im ganzen Wiener Stadtgebiet mit temporären Verkehrsbehinderungen zu rechnen.”

Ja, es stimmt: Genauso vorprogrammiert wie unruhige Stunden am und um den Ring ist das Verkehrschaos, welches unweigerlich auch an diesem Wochenende mit den Demos einher geht. Nicht nur die Polizei, auch ÖAMTC-Experten raten allen Verkehrsteilnehmern, den Innenstadtbereich über den Gürtel zu umfahren. Geplant sind Verzögerungen in folgenden Bereichen: Ring, Franz-Josefs-Kai, Zweierlinie in beiden Richtungen, sämtlichen Zufahrten in die Innenstadt, wie Rennweg, Prinz-Eugen-Straße, Rechte Wienzeile, Favoritenstraße, Burggasse, Währinger Straße, Alser Straße, Praterstraße, Roßauer Lände oder Untere Donaustraße.

Bleibt zu hoffen, dass bei den Demonstrationen gröbere Ausschreitungen ausbleiben werden. Die letzten Demos hatten, auch wenn die Stimmung laut einiger Berichte mehrmals “am Kippen” war, keine schwerwiegenden Folgen nach sich gezogen. Anzeigen hab es dennoch genug: Bei der jüngsten Corona-Demo in der Innenstadt, bei welcher sich laut Polizeiangaben zirka 2400 Menschen am Maria-Theresien-Platz versammelt hatten, kam es zu 21 Anzeigen sowie drei Organmandaten nach verwaltungsrechtlichen Bestimmungen und einer Anzeige nach dem Strafgesetzbuch.