Das Skivergnügen steht den Österreichern auch im Lockdown offen. Möglich macht das eine Änderung des Verordnungsentwurfs, der die Rahmenbedingungen des öffentlichen Lebens in den kommenden drei Wochen regelt. Bisher war vorgesehen, dass Seilbahnen nur genutzt werden dürfen, wenn man sie zur Deckung beruflicher Bedürfnisse oder zu beruflichen Zwecken benötigt.

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