Wer in Österreich durch halbleere Supermärkte schlendert, muss sich nach wie vor eine FFP2-Maske überziehen. Wer stundenlang neben anderen Passagieren im Flieger sitzt, der muss das nicht – und darf dort auch essen, trinken, schlafen oder sich angeregt unterhalten. Verstehen muss man das nicht. Es ist offensichtlich Ergebnis der Zuständigkeiten unterschiedlicher Behörden, von denen die einen strenger sind als die anderen.

In den meisten EU-Länder wurden die Corona-Regeln abgeschafft

Besonders streng ist man zurzeit in Österreich, unter Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). An vielen Orten gilt nach wie vor FFP2-Maskenpflicht.

Die Pflicht zum Masken-Tragen an Flughäfen und während Flügen wird unterdessen in der Europäischen Union ab 16. Mai aufgehoben. Das kündigten die EU-Behörden für Sicherheit im Luftverkehr EASA und für Gesundheitsschutz ECDC am Mittwoch an. EASA-Chef Patrick Ky stütze sich dabei auf die geänderten Vorgaben für öffentliche Verkehrsmittel in Italien, Frankreich und anderen Ländern: Dort gelten in den Öffis entsprechende Corona-Maßnahmen nicht mehr, im Gegensatz zu Österreich.

Nur in deutschen und österreichischen Öffis muss man Masken tragen

In Frankreich etwa entfällt seit Montag die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. “Die Lage verbessert sich, auch wenn wir die fünfte Welle noch nicht ganz hinter uns haben”, sagt dazu Gesundheitsminister Olivier Véran. “Das lässt uns alle aufatmen, vor allem angesichts der steigenden Temperaturen.”

Eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist vor allem ein Spezifikum in Deutschland und in Österreich. Doch hierzulande geht man noch einen Schritt weiter: Zum Entsetzen des Handels muss man sich in Österreich auch im “lebensnotwendigen Handel” FFP2-Masken überziehen – europaweit ist das einzigartig.

Gesundheitsminister Johannes Rauch bleibt hart

Trotz der massiven Beschwerden des Handels und der Gewerkschaft lässt sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dabei nicht beirren und will bis mindestens 8. Juli an dieser Corona-Maßnahmen festhalten.

Die EU rät zwar Airlines, die Passagiere zum Maskentragen anzuhalten, allerdings nur, sofern das für die öffentlichen Verkehrsmittel des jeweiligen Landes vorgeschrieben ist. Eine Pflicht gilt selbst hier nicht.