Die Bilder von seinem Auftritt in der Ibiza-Finca brachte jedes europäische Medium: Der “Sicherheits-Experte”, der den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer falschen Oligarchin in eine Video-Falle lockte, spazierte unbekümmert sogar in einer Calvin-Klein-Unterhose durch das Bild und quatschte stundenlang auf den Ex-Vizekanzler ein, damit dieser irgendwann vielleicht dann doch noch etwas sagt, dass gegen ihn verwendet werden könnte.

Nach einer abenteuerlichen Flucht vor der österreichischen Exekutive bis Spanien erwischten dann deutsche Zielfahnder Julian Hessenthaler in Berlin – in der Nähe der Wohnung eines bekannten Lobbyisten für die Asyl-Seenotrettung.

Nach einigen Wochen in Auslieferungshaft stand Hessenthaler dann im März des Vorjahres in St. Pölten wegen des Handels mit einer großen Mengen von Kokain vor Gericht. Das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft.

Wieder mit Fußfessel in Freiheit: Julian Hessenthaler.

Anwalt will auch noch eine Beschwerde einbringen

Der “Sicherheitsexperte” und Mittäter in der Ibiza-Causa dürfte nun mit seinen Anwälten die Justiz überzeugt haben, dass er bereits in Freiheit entlassen werden könnte – nach nur elf Monaten Haft. Jedenfalls tauchte Julian Hessenthaler Montagvormittag bei einer Gerichtsverhandlung auf. Der strafrechtlich verurteilte Freund eines Wiener Anwalts, der mit diesem den ganzen Ibiza-Plan ausgeheckt haben soll, darf sich mit einer Fußfessel jetzt in Freiheit bewegen

Hessenthaler habe “vor wenigen Wochen” die Fußfessel erhalten und gehe in Wien einer Beschäftigung nach, sagte sein Anwalt Oliver Scherbaum auf APA-Anfrage.

Wie Scherbaum erläuterte, hätte Hessenthaler, der im Dezember 2020 in Berlin festgenommen, an Österreich ausgeliefert und in U-Haft genommen worden war, Anfang April jedenfalls zwei Drittel seiner Strafe verbüßt gehabt und wäre damit zur bedingten Entlassung angestanden. Die heimische Rechtsordnung sieht die Anrechnung der U-Haft auf gerichtlich verhängte Freiheitsstrafen vor. In Österreich ist das gerichtliche Verfahren um das Suchtgift-Delikt damit erledigt. Scherbaum betonte aber, dass man eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorbereite.

Hessenthaler selbst wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben. Er habe “aus Interesse” an der Verhandlung teilgenommen, bemerkte sein Rechtsvertreter abschließend.