Das  oberösterreichische Wohnbauförderungsgesetz besagt, dass Drittstaatsangehörige nicht in den gemeinnützigen Wohnungen, über die das Bundesland verfügt, einziehen dürfen. Das bestätigte am Dienstag auch die Grüne Wohnbausprecherin Oberösterreichs, Ines Vukajlkovic, in einer Presseaussendung – und fordert eine Lockerung beziehungsweise eine Ausnahme dieser strikten Regelung für ukrainische Flüchtlinge.

Erneuter Appell an Haimbuchner

Angesichts der Notlage der Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet forderten die Grünen Oberösterreichs den für Wohnbau zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) “abermals und mit Nachdruck auf, seine starre Haltung ebenso zu ändern wie die gesetzlichen Grundlagen, um diesen Wohnraum für Geflüchtete zu öffnen”.

"Nur eine kleine Gesetzesänderung nötig"

Es sei nur eine “kleine Gesetzesanpassung” nötig, so das Argument der Grünen. Eine schriftliche Anfragebeantwortung Haimbuchners habe die Zahl von 919 bereits länger leer stehenden Wohnungen ergeben – paradox hierbei sei, dass Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) gleichzeitig dringend Wohnungen für Ukraine-Geflüchtete suche.

Durch die Öffnung der ohnehin leerstehenden Wohnungen wäre hier schnell und einfach Abhilfe zu schaffen, so die Grünen. Eine Reaktion Haimbuchners auf die abermalige Forderung der Grünen steht noch aus.