Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Öffnung der Corona-Beschränkungen ab 19. Mai geeinigt. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft (“3G’s”). ist. In all diesen Bereichen, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen, erklärte die Regierung am Montag.

Weitere Schritte ab 1. Juli in Aussicht gestellt

Bei privaten Zusammentreffen dürfen sich tagsüber zehn Erwachsene plus Kinder treffen, nachts und indoor nur vier. Größere Feste müssen unterbleiben. “Hochzeiten, große Feste, Vereinsveranstaltungen all das ist nicht möglich”, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Pressekonferenz im Kanzleramt. Gleichzeitig stellte er weitere Lockerungen – auch in den genannten Bereichen – in Aussicht: “Bis spätestens 1. Juli werden wir weitere Schritte setzen.”

Kurz betonte, Ziel sei es, die Sicherheitsmaßnahmen bei guter Entwicklung dann zurückzufahren. “Wenn nicht eine sehr negative Entwicklung daher kommt, werden wir schrittweise, Anfang Juli, dann auch die Sicherheitsstandards zurückfahren. Das ist unser absolutes Ziel”, sagte Kurz. “Das Ziel ist es, wieder normal zu leben.” Die Nachtgastronomie werde dabei sicher am Ende stehen, sagte er auf Nachfrage. “Andere Bereiche, Hochzeiten, werden wieder stattfinden, die Maske nur noch in gewissen Bereichen, das ist unser Ziel.” Ein genaues Datum für diese Lockerungen wollte er aber noch nicht nennen.

"Point if Sale"-Tests beim Dienstleister möglich

Getestet werden kann künftig übrigens nicht nur über die bekannten Wege, sondern auch direkt beim Dienstleister. Es werde sogenannte “Point of Sale”-Tests etwa direkt beim Wirten geben, die dann etwa nur für die Dauer des Lokalbesuches gelten sollen, so der Minister. Die Testkits werden den Betrieben gratis zur Verfügung gestellt werden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Gleichzeitig appellierte die Regierung an die Bevölkerung, sich möglichst an den bekannten Teststationen und nicht erst beim Eintritt testen zu lassen. “Nehmen Sie das Testangebot in den Teststraßen in Anspruch”, so Köstinger. Denn die Point of Sales Tests sind vor allem für jene Regionen gedacht, wo es keine engmaschige Teststationen gibt. Auch verwies Köstinger darauf, dass für Kinder ab zehn Jahren der Schultest als Zutrittsöffner fungiert. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Nachweis erbringen. Weiterhin gleich bleibt die Gültigkeitsdauer je nach Testart: PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigentests 48 Stunden und Antigentests aus Eigenanwendung mit behördlicher Erfassung einen Tag. (APA/red)