Was „Ökoworld”-Gründer Alfred Platow vorhatte, war schwerwiegend: Die Klimakleber hätten finanziell entlastet werden soll. Ihr ziviler Ungehorsam wäre finanziell folgenlos für sie geblieben. Der Vorstandsvorsitzende der „ökologisch-ethischen Kapitalverwaltungsgesellschaft“ begründete diesen Entschluss mit dem Klimaschutz. Entsprechend erfreut reagierte die „Letzte Generation“. Nun macht der CEO einen Rückzieher – offiziell wegen schwerer Angriffe.

Platow: Wollten „mutige Klimaaktivisten“ unterstützen

Ein einem auf der Firmenseite veröffentlichten Statement beklagte Platow: Ökoworld werde seit der Ankündigung „massiv öffentlich angefeindet“. Auch Mitarbeiter hätten persönliche Angriffe erlebt. Damit habe er „in diesem emotionalen Ausmaß“ nicht gerechnet. Er habe nicht zu Straftaten anstiften wollen, sollte auch nicht „einen Freibrief für Straftaten“ ausstellen oder „das Gesetz relativieren“. Er wollte lediglich „Proteste für den Klimaschutz und die aus meiner Perspektive mutigen Klimaaktivist:innen unterstützen“.

Platow wollte stattdessen 20.000 Euro in den Umwelt-Treuhandfonds überweisen. Dieses Geld komme „ausschließlich aus privaten Quellen von Gleichgesinnten“, Firmengelder würde dafür nicht eingesetzt.

„Ökoworlds“ Vorgehen wäre vermutlich strafbar gewesen

Nach Ansicht von Juristen hätte die Übernahme der Strafkosten allerdings schwerwiegende Folgen nach sich gezogen, und zwar sowohl für die Klimakleber, als auch für das Unternehmen. Ein langjähriger, anonym bleibender Strafrichter meint gegenüber der „Welt“: Geldstrafen würden dann nicht länger von weiteren Straftaten abschrecken. Daher würden Gerichte diese nicht länger als „zweckmäßig“ ansehen und „vermehrt Freiheitsstrafen verhängen“.

Auch der Aktiengesellschaft hätten Konsequenzen gedroht. Der Strafrechtsexperte Martin Waßmer von der Universität Köln: „Wenn der Vorstand einer AG die Zahlung anweist, kann dies eine Untreue nach Paragraf 266 StGB sein.“ Besonders die Übernahme von Geldstrafen für „Unternehmensfremde“ wären laut Waßmer „sehr problematisch“ gewesen: „Gelder der AG darf der Vorstand nicht einfach verschleudern oder verschenken.“

Der Münchner Strafrechtsprofessor Matthias Krüger sieht in dem Vorhaben sogar den Tatbestand der „Strafzweckvereitelung“ als gegeben. Es handle sich um „eine sogenannte psychische Beihilfe zu künftigen Straftaten der ‚Letzten Generation‘“. Mögliche Folgen: Geld- oder sogar kurzzeitige Freiheitsstrafen auch für die Manager.