Der 60-jährige österreichische Staatsbürger wurde kurz vor Betreten des Abfluggates am Flughafen Wien Schwechat zur Zollkontrolle gebeten. Die Frage der Zöllner, ob er Bargeld mit sich führe, verneinte er. Sein Gewand verriet ihn jedoch: deutlich zeichneten sich taschenähnliche Umrisse unter der Oberbekleidung ab. Darauf angesprochen, verneinte er auch das Tragen einer Bauchtasche. Der Aufforderung der Zöllner, die verborgenen Gegenstände zu zeigen, kam der gebürtige Ägypter schließlich nach. Aus seinem Gürtel holte er erst einen blauen Geldumschlag, einem Zöllner fielen dabei gleich weitere Umschläge unter der Bekleidung auf. Insgesamt wurden in 5 Umschlägen 46.000 Euro vorgefunden.

Im Zuge der Befragung gab der Reisende an, dass 44.000 Euro davon, also der größte Teil des Geldes, seiner Schwägerin gehören würden. Für sie hätte er damit eine Wohnung in Kairo erstehen wollen. Gegen den Mann wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet.

Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und Geldmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. „Im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus ist die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen wesentlich“, erläutert Finanzminister Gernot Blümel den Hintergrund der Zollkontrollen im Bargeldbereich. (OTS/red.)