Ausnahmen soll es laut der neuen Verordnung nur für Begräbnisse geben, was im Klartext heißen würde, dass Ungeimpfte sonst nur “individuell” Orte der Religionsausübung aufsuchen dürfen. Das kommt aber keinem Verbot gleich, an einem Gottesdienst teilzunehmen, bemühte sich die Regierung am Samstag um Nachschärfung. Gottedienste blieben daher von der Verordnung unberührt. Sie werden von der Ausnahme “Grundbedürfnisse des täglichen Lebens” gedeckt.

Anders verhält es sich hingegen bei organisierten Weihnachtsfeiern: Die sind heuer für Ungeimpfte tabu!

Weitere Details aus der neuen Verordnung

Ungeimpfte dürfen den eigenen Wohnbereich z.B. verlassen,

– Wenn unmittelbare Gefahr droht

– Wenn sie Familienangehörige betreuen müssen

– Wenn sie zum Einkaufen müssen

– Wenn sie einzelne enge Angehörige oder den Partner besuchen wollen

– Wenn sie einzelne wichtige Bezugspersonen treffen wollen

– Wenn sie zum Arzt müssen oder sich impfen lassen wollen

– Wenn sie ihr Wohnbedürfnis decken müssen

– Friedhofsbesuche und und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung

– Versorgung von Tieren

– Berufliche Zwecke

– Sport und Erholung im Freien

– Behördentermine oder Gerichtsverhandlungen

– Teilnahme an Wahlen

– Nur noch bestimmte Geschäfte betreten, wie Post, Drogerie, Zeitungskioske, Apotheken, Tiergeschäfte, Tankstellen, Trafiken, Werkstätten

Außerdem gilt:

Die Maskenpflicht gilt künftig an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen. Ungeimpfte dürfen keine gastronomischen Einrichtungen mehr benutzen und sie dürfen Speisen und Getränke nur zwischen 6 und 19 Uhr abholen. Empfohlen wird außerdem wo es möglich ist auf Home-Office umzusteigen. In allen Alten- und Pflegeheimen gilt künftig 2,5G statt wie bisher 3G.