Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger (ÖVP) betonte im Zuge einer Pressekonferenz am Freitag einmal mehr, dass es einen gravierenden Unterschied mache, ob Chat-Verläufe für den Untersuchungsgegenstand relevant, oder ob sie nur sprachlich unappetitlich seien. Auch stellt Hanger nicht in Abrede, dass die Chats für die Republik von Interesse sind, allerdings würden bei der Veröffentlichung auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Er distanziere sich inhaltlich von den Pilnacek-SMS, den Untersuchungsgegenstand würden sie jedoch nicht betreffen.

“Neos brechen Gesetze um Chats zu leaken”, ist Hanger überzeugt.
Der Chat-Leak kam zweifelsfrei von den NEOS – er selbst habe in der Redaktion nachgefragt, kein Ja, kein Nein aber ein verdächtiges Grinsen, sagte alles. Dann sei das Dokument bei der ÖVP gelandet und zu guter Letzt haben es die NEOS ja selbst zugegeben. “Ich sage, das ist hinterhältig und schäbig. Die Presseaussendung von dem pinken Generalsekretär Donik ist unter jeder Kritik – da werden Gesetze gebrochen.”

ÖVP und NEOS streiten über veröffentlichte Chat-Protokolle

Die Chatprotokolle des, ehemals sehr mächtigen, Sektionschefs Christian Pilnacek (Finanzministerium) hatten am vergangenen Dienstag den Weg an die Öffentlichkeit gefunden und waren in mehreren Medien veröffentlicht worden. Darin bezeichnet Pilnacek, gegen den wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt wird, unter anderem die WKStA als “missraten” und kritisiert den VfGH für dessen Entscheidungen zur Sterbehilfe und zum Kopftuchverbot an Volksschulen. Die Nachrichten stammen aus dem beschlagnahmten Handy des suspendierten Sektionschefs und wurden an den U-Ausschuss geliefert.

Während die ÖVP die Veröffentlichung aufs schärfste kritisierte, rechtfertigten die NEOS die Veröffentlichung der vertraulichen Protokolle damit, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hätte zu erfahren, wenn einer der höchsten Beamten in der Justiz einem Verfassungsrichter schreibt: “Einem vom VfGH fehlgeleiteten Rechtsstaat kann man nicht mehr dienen”. Denn diese Nachrichten belegten, dass ein “ÖVP-naher Spitzenbeamter der Justiz die Erkenntnisse des VfGH nicht respektiert und die verfassungsmäßigen Institutionen der Republik und den Rechtsstaat als solchen infrage stellt”.