Richard Seeber (59) sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen vorgelegt zu haben. Konkret wurden diese von einem Berater – einem Rumänen (57), der sich ebenfalls vor Gericht verantworten musste – ausgestellt, der ihn bei seiner Arbeit unterstützt habe.

Ein Whistleblower wollte wissen, dass hier allerdings keine Leistungen erbracht worden seien. Das bestritt Seeber von Anfang an entschieden – die WKStA schaltete sich ein, die Ermittlungen und der folgende Prozess zog sich über acht Jahre hin. Nun wurde Seeber in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Offiziell unschuldig: Richard Seeber (59)APA/ EXPA

Keinerlei Beweise für die Vorwürfe

Denn: Auch nach acht Jahren war der Vorwurf von Scheinrechnungen in keinster Weise zu beweisen. Eigentlich stand der Freispruch bereits im Vorjahr im Raum, doch die WKStA erhob nochmals Nichtigkeitsbeschwerde. Dann herrschte lange Stille – bis die “Tiroler Tageszeitung” beim Innsbrucker Landesgericht und Seebers Verteidigers Markus Orgler nachfragte.  Beide bestätigten dem Blatt nun, dass die Korruptionsjäger ihr Rechtsmittel zurückgezogen haben.

“Der Freispruch von Richard Seeber ist somit rechtskräftig!”, so Verteidiger Orgler. Von der Rechtskraft erfuhren er und Seeber allerdings mit Verspätung: Der Sprecher des Landesgerichts bestätigte nun nämlich, dass das Urteil bereits Anfang März ordnungsgemäß abgefertigt worden sei. Laut Verteidiger Orgler hatte die WKStA ihre Beschwerde darauf bereits am 30. März zurückgezogen.

Konnten die Vorwürfe erfolgreich von sich weisen: Richard Seeber und sein Anwalt Markus OrglerAPA/ EXPA

“Die Erleichterung ist nun riesengroß. Nach acht Jahren Verfolgung hätte uns die WKStA aber schon ein Signal zur Rechtskraft geben können”, äußerte sich Orgler nicht ohne unterschwellige Kritik. Durch die Vorwürfe und den langwierigen Prozess war nicht nur Seebers politische Karriere zerstört worden – ihm entstanden auch erhebliche Kosten, die trotz Freispruchs nicht ersetzt werden.

In solchen High-Profile-Prozessen – ein aktueller Vergleichsfall wäre etwa Ex-FPÖ-Chef H.C. Strache – entstehen dem Angeklagten pro Monat Anwaltskosten von etwa 5000 Euro. Das macht 60.000 Euro im Jahr und ergibt hochgerechnet auf die acht Jahre der Seeber-Causa schon Kosten in Höhe von etwa einer halben Million Euro. Gespräche Seebers mit dem Land Tirol werden nun folgen.