Als erfolglosen “Anpatzversuch” geißelt Laura Sachslehner, Generalsekretärin der neuen Volkspartei, die Anzeige des SPÖ-Mandatars Kai Jan Krainer gegen Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) “Die nächste parteipolitisch motivierte Anzeige der Opposition wurde eingestellt”, bemerkte sie.

"Die Opposition bedient sich der Justiz – egal wie lächerlich die Vorwürfe sind"

Im Herbst hatte SPÖ-Fraktionsführer Krainer die verspätete Aktenlieferung von Finanzminister Blümel an den U-Ausschuss als “lupenreinen Amtsmissbrauch” bezeichnet und Anzeige erstattet. Doch die von Krainer angestoßenen Ermittlungen verliefen im Sand. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird von weiteren Ermittlungen “absehen”, wie am Sonntag bekannt wurde, die Vorerhebungen konnten den Verdacht nicht erhärten.

Laura Sachslehner

“Damit entpuppt sich auch die Anzeige des SPÖ-Mandatars Kai Jan Krainer gegen den damaligen Finanzminister Gernot Blümel bloß als Anpatzversuch“, unterstreicht Laura Sachslehner: “Die Einstellung der substanzlosen Anzeige von Kai Jan Krainer demaskiert die perfide Vorgangsweise der Opposition: Wann immer alle politischen Mittel erschöpft sind, der Erfolg ausbleibt und die Verzweiflung immer größer wird, bedient man sich der Justiz – unabhängig davon, wie lächerlich die Vorwürfe sind.”

Missbrauch der Justiz für parteipolitische Zwecke eine "Schande"

Leider setzten die oppositionellen Kräfte diese Vorgangsweise fort. “Das zeigt auch die Anzeige von Peter Pilz gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zeigt. Es ist eine Schande, dass die Opposition ständig versucht, die unabhängige Justiz für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Denn der Ort politischer Auseinandersetzung sollte das Parlament sein, nicht der Gerichtssaal oder die Staatsanwaltschaft.”

Nun müsse sich Kai Jan Krainer, der Gernot Blümel in seiner Anzeige erfolglos Amtsmissbrauch unterstellt hatte, die Frage gefallen gelassen, “ob er es nicht selbst ist, der seine politische Funktion als Abgeordneter für parteipolitisches Schmutzwerfen missbraucht. Eine öffentliche Entschuldigung ist jedenfalls unabdingbar.”