In der Berufungsentscheidung des Landesgerichts Linz wurde am Mittwoch die Klage abgewiesen. Der Kurs des zuständigen Wohnbaureferenten, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), ist damit nun gerichtlich bestätigt.

Deutschkenntnisse seien selbstverständlich

„Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Es war und ist für mich selbstverständlich, dass jemand der Leistungen vom Staat erhält auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann“, bilanziert Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme.