Wann muss ich in Quarantäne?

Bei einem positiven PCR-Test müssen Sie in Quarantäne: Auch, wenn Sie geimpft sind und auch, wenn Sie keine Symptome haben. Nach fünf Tagen haben Sie die Möglichkeit, sich freizutesten. Ansonsten gilt die Quarantäne zehn Tage lang.

Wann gelte ich als Kontaktperson 1?

–Wer sich 15 Minuten oder länger im selben Raum mit einem Covid-Fall in einer Entfernung von weniger als zwei Metern aufgehalten hat.

–Haushaltskontakte (Partner, Kinder, Eltern, Mitbewohner)

–Personen, die unabhängig von der Entfernung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder ungeschützten, direkten Kontakt mit infektiösen Sekreten eines bestätigten Falles hatten.

–Personen, die direkten physischen Kontakt mit einem bestätigten positiv Getesteten hatten ( Hände schütteln, Umarmen,..)

–Sitznachbarn in Langstreckenverkehrsmitteln wie Flugzeugen, Zügen und Reisebussen.

Was sind Ausnahmen von K1?

Ausgenommen ist man, wenn:

– beide Personen über den gesamten Kontak hinweg eine FFP2-Maske getragen haben

–  Personen, bei denen mindestens 3 immunologische Ereignisse zumindest 7 Tage vor dem Kontakt stattgefunden haben. Als immunologische Ereignisse gelten Impfungen oder durchgemachte Erkrankungen. Die häufigste Form ist hier das „geboostert sein“, oder eine Genesung plus zwei Impfungen. Ausgenommen hiervon sind schwerwiegend immungeschwächte bzw. immunsupprimierte Personen

– 5 bis 11-jährige Kinder, bei denen mindestens zwei immunologische Ereignisse zumindest 14 Tage vor dem Kontakt stattgefunden haben (z.B. zwei Impfungen)

Wenn mein Arbeitskollege positiv ist, müssen dann alle im Büro in Quarantäne?

Nein, Geboosterte können generell nicht K1 sein. Auch Nicht-Geboosterte müssen nicht zwangsweise in Quarantäne, wenn die K1-Ausnahmeregelungen (siehe oben) erfüllt werden.

Was ist, wenn mein Kind Omikron hat?

Ist Ihr Kind positiv auf Corona getestet, gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Sind die Eltern oder Haushaltsmitglieder jedoch nicht dreifach geimpft oder genesen + doppelt geimpft, müssen sich diese, sofern nicht Abstandsregeln wie bei ehemals K2, nun K1-Ausnahmen, eingehalten werden können, in eine zehntägige Pflichtquarantäne begeben. Im Gegensatz zu Ihrem Kind können sie sich – wenn nicht geboostert – nicht freitesten.

Muss mein Kind zuhause bleiben, wenn es K1 ist?

Nein, denn wenn ein Klassenkollege oder Lehrer des Kindes positiv ist, gelten die selben Regeln wie bei Erwachsenen ( siehe Frage 1 und 2). Da in der Klasse die Ausnahmeregelungen erfüllt werden (Abstand, durchgängige Maske), muss das Kind nicht in Quarantäne. Bei einem positiv getesteten Schüler wird die ganze Klasse eine Woche lang täglich, statt dreimal, getestet. Wenn dann mehrere positive Fälle entdeckt werden, also ein Cluster entsteht, muss die ganze Klasse zumindest fünf Tage in Quarantäne.

Was, wenn mein Partner oder Kind positiv getestet wurde, ich jedoch negativ bin ?

Diese Regel sorgt für viel Unverständnis bei Betroffenen: Als im selben Haushalt lebende Person müssen Sie in eine zehntägige Quarantäne – auch, wenn Sie 2x geimpft oder genesen sind. Anders als bei der infizierten Person können Sie sich nicht nach 5 Tagen freitesten. Einzige Ausnahme: Sind Sie geboostert, gibt es keinerlei Quarantänevorschriften.

Muss der Arbeitgeber mir während der Quarantäne meinen Lohn weiterzahlen?

Ja. Die Wirtschaftskammer meint dazu: „Ist ein Mitarbeiter behördlich unter Quarantäne gestellt, muss der Arbeitgeber das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die Quarantäne beendet ist und der Arbeitnehmer den Dienst wieder antreten kann.

Der Arbeitgeber kann aber binnen 3 Monaten nach Ende der Quarantäne beim Magistra, welches diese Maßnahme getroffen hat, einen Antrag auf Erstattung des weitergezahlten Entgeltes stellen. Diesem Antrag ist der Bescheid, den der Arbeitnehmer von der Gesundheitsbehörde nach dem Epidemiegesetz über die Quarantäne erhalten hat, als Nachweis beizulegen.

Muss mein Arbeitgeber zahlen, wenn ich zwar negativ getestet bin, von Ärzten oder der Corona-Hotline 1450 jedoch die Empfehlung bekomme, zu Hause zu bleiben?

Nein, In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, das Entgelt fortzuzahlen. Dazu sagt die WKO: „Liegt keine behördliche Absonderung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsbehörde) vor, sondern (lediglich) die Empfehlung  durch die Hotline 1450  „daheim zu bleiben“, ist damit grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung verbunden. Die Modalitäten des Fernbleibens sind daher zu klären. In Betracht kommen der Zeitausgleich für Überstunden, die Urlaubsvereinbarung, Homeoffice, bezahlte bzw. nicht bezahlte Dienstfreistellung. Hat hingegen der Arbeitgeber dem Betroffenen eine bezahlte Dienstfreistellung gewährt, ihm also das Entgelt fortgezahlt worden, besteht kein Ersatzanspruch des Unternehmens gegenüber der Gesundheitsbehörde. Dies deshalb, weil es sich dabei eben nicht um eine behördlich angeordnete Quarantäne handelt.