Konfrontiert mit den Recherchen des eXXpress und mit den vom Redaktionsteam aufgedeckten Dokumenten und Verträgen, tobte der frühere Kurier-Chefredakteur und jetzige NEOS-Abgeordnete Helmut Brandstätter am Telefon: Er werde “sich das nicht bieten lassen”, “das gibt Krieg!”.

Der eXXpress fürchtete sich nicht und berichtete trotzdem über die Verträge der Business Zeus Media GmbH., in der Brandstätters Gattin Geschäftsführerin ist, mit der teilstaatlichen OMV. Die ORF-Journalistin Patricia Pawlicki hatte das große Glück, dass der damalige Vorstand des Mineralölkonzerns, Dr. Gerhard Roiss, sie für ein “Strategie Coaching” über Jahre buchte – vom 29. März 2011 bis 17. Juli 2015 flossen damit 386.820 Euro an die Business Zeus Media GmbH. Und fast ebenso viel Glück hatte dann Roiss: Die Berichterstattung über seine OMV-Tätigkeit war im Kurier während dieses Zeitraums sehr positiv. Manche meinen, sogar auffallend positiv.

Jetzt hat der pinke Abgeordnete erneut einen Grund zum Ausrasten: Wie der eXXpress exklusiv erfahren hat, wurde nun eine Sachverhaltsdarstellung in dieser Causa bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

"Keine Belege für eine erbrachte Leistung auffindbar"

Jeder, der sich die acht Seiten lange Sachverhaltsdarstellung durchliest, erkennt, dass die Justiz sich vermutlich etwas schwer tun wird, in diesem Fall keinen Anfangsverdacht zu finden: So schreiben die Verfasser der Anzeige detailliert über den ganzen Fall und auch über die Verdachtslage. Zitat aus dem Papier, das dem eXXpress vorliegt. “Die Business Zeus Media GmbH. fakturierte insgesamt 386.820 Euro an die OMV Aktiengesellschaft. Nach Informationen des Anzeigers sind bei der OMV keinerlei Unterlagen oder Dokumente über von der Business Zeus Media GmbH. erbrachte Leistungen auffindbar.”

Die Verfasser der Sachverhaltsdarstellung schreiben daher: “Es besteht ein Anfangsverdacht in Hinblick auf die Verwirklichung des Straftatbestands der schweren Untreue iSd § 153 Abs 1, Abs 3 zweiter Fall StGB.” Unmittelbarer Tatverdächtiger für den möglichen Fall der Untreue sei Ex-OMV-Vorstand Gerhard Roiss “als Machthaber der OMV AG” und “Dr. Brandstätter und Mag. Pawlicki seien als Beitragstäter (iSd. § 12 zweiter oder dritter Fall StGB) zu qualifizieren”.

Problematischer Sachverhalt für den Ex-OMV-Boss

Für alle in der Anzeige genannten Personen muss natürlich die Unschuldsvermutung gelten, auch wenn die Anzeiger ihr Ersuchen um strafrechtliche Verfolgung noch genauer begründen: “Dr. Roiss missbrauchte seine Befugnis wissentlich und handelte mit Eventualvorsatz, der OMV AG einen Vermögensschaden zuzufügen. Dr. Brandstätter und Mag. Pawilicki waren sich bewusst, dass hier ein Befugnismissbrauch vorlag, und haben es auch für gewiss gehalten, dass Dr. Roiss hier zumindest mit Vorsatz iSd § 5 Abs. 1 StGB seine Befugnis missbrauchte.”

In der Sachverhaltsdarstellung wird dem NEOS-Politiker und Ex-Chefredakteur auch konkret vorgeworfen, dass der OMV-Boss bei ihm im Kurier “eine für ihn persönlich gefällige Berichterstattung im Kurier ,erkaufen’ wollte”.

Die Sachverhaltsdarstellung in der Causa Brandstätter, die an die Staatsanwaltschaft ging.

Die Anzeiger begründen ihre Vorwürfe sehr konkret: “Die Veranlassung der Bezahlung von knapp 400.000 € an eine Beraterfirma, ohne dass der Machtgeber dafür eine Gegenleistung erhält, ist ein Paradefall sorgfaltswidrigen kaufmännischen Handelns und ein krasser Verstoß gegen die Business Judgment Rule, der einen eindeutig unvertretbaren Befugnismissbrauch durch den Machthaber iSd § 153 Abs 2 StGB begründet.”

Beginnt nun die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen, was vom eXXpress befragte Juristen für wahrscheinlich halten, drohen Roiss, Brandstätter und Pawlicki im Falle einer Anklage Haftstrafen im Ausmaß von einem bis zu zehn Jahren.

Spart auch nicht mit Kraftausdrücken: NEOS-Politiker Helmut Brandstätter
Noch ein Auszug aus der aktuellen Anzeige.
Die Vorwürfe in der Schaverhaltsdarstellung sind sehr konkret formuliert.