Seit gegen mutmaßliche Muslimbrüder im Rahmen der “Operation Luxor” ermittelt wird, reichen einige Verdächtige permanent Beschwerden gegen das Verfahren ein, und üben Druck auf die Behörden aus. Ins Visier der Kritik geraten sind unter anderem jene beiden Wissenschaftler, die das Gutachten verfasst haben, auf das sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft Graz stützt.

Nun steht eine Entscheidung in der Causa unmittelbar bevor, wie der eXXpress von den Behörden erfahren hat. Nachdem im Frühjahr eine Beschwerde gegen beide Gutachter eingereicht worden war, will das Gericht Anfang August darüber entscheiden, ob beide auch im Falle einer Gerichtsverhandlung herangezogen werden oder nicht. Bei den Verfassern des Gutachtens handelt sich um die Politikwissenschaftlerin Nina Scholz und den Historiker Heiko Heinisch, die in der Vergangenheit über Antisemitismus, Nationalsozialismus und Islamismus geforscht haben.

Irreführung der Öffentlichkeit

Sämtliche Meldungen in der Causa stifteten in der Öffentlichkeit bisher Verwirrung. So wurde etwa behauptet, die beide Gutachter wären bereits abgezogen worden und das Gericht habe der Staatsanwaltschaft Graz die Kompetenz für die Bestellung der Gutachter bereits entzogen. In Wahrheit ist nichts dergleichen geschehen und vor allem noch keine Entscheidung gefallen.

Das Gericht hat auf die Beschwerde am 30. April mit einem Schreiben geantwortet, das in der Öffentlichkeit danach fehlgedeutet wurde. Dem dortigen Text zufolge ist „die Kompetenz für die Bestellung und Führung des Sachverständigen zur Gänze von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht übergegangen“. Das ist allerdings eine Formalität oder ein „Automatismus des Gesetzes“, wie es der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber dem eXXpress erklärt hat. Es bedeutet nicht, dass das Gericht schon entschieden hat. Auch kann der Staatsanwaltschaft ihr Gutachter nicht mehr entzogen werden. Es steht nur die Frage im Raum, ob im Falle eines Prozesses dieselben Gutachter herangezogen werden oder nicht. Dass hier demnächst entschieden wird, hat das Gericht somit erklärt. Wie es entscheiden wird, steht bisher nicht fest.