In der “Operation Luxor” hat das Grazer Oberlandesgericht den Beschwerden von neun Beschuldigten und einem Verein Folge gegeben. Konkret geht es um die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Muslimbrüdern Anfang November. Das Oberlandesgericht hat demnach die Beweislage anders bewertet als das Landesgericht vor Durchführung der Hausdurchsuchungen, erklärt dazu die Staatsanwaltschaft Graz gegenüber dem eXXpress. “Das kommt immer wieder vor”, sagt Hansjörg Bacher, der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft.

Man nehme die Entscheidung selbstverständlich zur Kenntnis. Auf das weitere Verfahren habe das keine unmittelbaren Auswirkungen. “Die Ermittlungen gehen weiter.” Sie richten sich zurzeit gegen insgesamt 70 Beschuldigte. Gemäß dem Gericht reichte der Verdacht demnach bei neun Verdächtigen nicht aus, um solche Durchsuchungen durchzuführen. Die Entscheidung dürfte vor allem die Sicherstellung von Bargeld und Schmuck im Zuge der Hausdurchsuchungen betreffen. Beides wird man den Betroffenen voraussichtlich bald zurückgeben müssen. Zwei weitere Beschwerden wurden abgewiesen.