Als würden Gerichte manchmal so lange prozessieren, bis am Ende doch wieder eine paranoide Schizophrenie den Angeklagten vor einer gerechten Verurteilung zu langer Gefängnisstrafe schützt. So gerade im deutschen Ludwigshafen geschehen, wo der Somalier Liban M. (26) wegen zweifachen Mordes angeklagt war. Er soll im vergangenen Oktober zwei Handwerker am Weg zur Arbeit unter “Allahu Akbar”-Rufen mit einem Messer buchstäblich niedergemetzelt haben. Einem der Todesopfer hatte er sogar eine Hand abgeschnitten.

Gutachter hatte ihn noch für schuldfähig erklärt

In seinen Einvernahmen sprach er von Eifersucht und Hass auf deutsche Männer. Nur kurze Zeit vor dem Doppelmord hatte ihn seine Freundin verlassen. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte den Somalier für zurechnungsfähig. Nur aufgrund dessen wurde überhaupt Mord-Anklage gegen ihn erhoben und vom Gericht zugelassen.

Die Erste Große Strafkammer beim Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz kam jedoch zu einer anderen Einschätzung. Sie hielt den Asylwerber für nicht schuldfähig und sprach ihn vom Vorwurf des Mordes frei. Liban M. habe zur Tatzeit unter einer akuten – also plötzlich auftretenden – paranoiden Schizophrenie gelitten. Stattdessen ordnete die vorsitzende Richterin die Unterbringung des Somaliers in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Richterin: “Der Freispruch, so schmerzlich er auch sein möge, ist unausweichlich gewesen. Zur Tatzeit war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht gegeben.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Somalier unmittelbar nach dem Doppelmord an den Handwerkern.