Die ungeimpften ORF-Mitarbeiter werden aufgefordert, sich gemäß der Impfpflicht gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Und das obwohl die Impfpflicht noch nicht einmal beschlossen wurde! Der Bundesrat wird erst am 3. Februar über das Gesetz abstimmen. Wer weder geimpft oder genesen ist, werde beim mit Zwangsgebühren finanzierten ORF aber im Sinne der “Betriebssicherheit bis auf Weiteres im Home Office beschäftigt”.  Und dann wird das Schreiben, das dem eXXpress vorliegt noch brisanter: “Für alle jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt.”

Gespräche mit Ungeimpften

Wer sich nicht impfen lässt, braucht ein wasserdichtes Attest. Wer keines vorlegen kann und sich auch nicht impfen lässt, könnte offenbar auch gefeuert werden, heißt es dort. Denn Weißmann hält alle Direktionen und Landesdirektoren dazu an, mit den ungeimpften Angestellten “Gespräche über die Modalitäten der Beschäftigung über den 15. Februar 2022 hinaus” zu führen.

Stellungnahme ORF

Eine niedrige 2-stellige Anzahl an MitarbeiterInnen erfüllen die 2G-Voraussetzung nicht und können aufgrund Ihres Arbeitsprofils Ihre Tätigkeit nicht im Home Office erbringen.

Für diese gab es bisher eine Entgeltfortzahlung, die mit Mitte Februar ausläuft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Bestätigung erbringen, dass eine gesundheitlich begründete „Ausnahme Covid-19-Impfung“ im Sinne des §3 Impfpflichtgesetzes vorliegt, sind davon natürlich nicht betroffen.

Das bedeutet auch nicht, dass jene Kolleginnen und Kollegen, die keine Ausnahme vorlegen können, kein Geld mehr bekommen, sondern es wird mit jeder/jedem individuell versucht, eine Lösung zu finden, die ihre Tätigkeit insoweit an die Gegebenheiten anpasst, dass Ihre Arbeit „home-office-tauglich“ ist.