Pandemie-Plan mit Horror-Maßnahme: Neuseeland ermöglicht nun Polizeigewalt, um Impfzwang durchzusetzen
Das Gesundheitsministerium von Neuseeland hat im Juli einen Pandemieplan veröffentlicht, der den alten Influenza-Plan aktualisiert und um Bestimmungen ergänzt, die aus der Corona-Pandemie gewonnen wurden. Dieser Maßnahmenkatalog sieht die Möglichkeit vor, “dass ein Mitglied der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Gewalt, ergreifen kann, um einen Amtsarzt bei der Erfüllung seiner Aufgaben” zu unterstützen.
Darunter fällt die Befugnis des Amtsarztes, “isolierten oder unter Quarantäne stehenden Personen eine präventive Behandlung zu verschreiben.” Im Pandemieplan, der als Maßnahmenkatalog für den Fall künftiger Pandemien zu verstehen ist, steht es unmissverständlich: “Die Befugnis, präventive Behandlungen zu verschreiben, ermöglicht es einem Amtsarzt, in Bezug auf jede Person, die isoliert oder unter Quarantäne gestellt wurde, zu verlangen, dass die Person dort bleibt, wo sie isoliert oder unter Quarantäne gestellt wurde, bis (…) sie sich einer präventiven Behandlung unterzogen hat, die der Amtsarzt verschreibt.” (abrufbar hier, Seite 133 des PDFs.) Präventive Behandlungen gegen Atemwegsinfektionen sind Impfungen gegen Grippe- oder Coronaviren.
Der Pandemieplan steht in der Regierungsverantwortung von Premierminister Christopher Luxon, welcher der konservativen National Party angehört. Die National Party hatte 2023 die linke New Zealand Labour Party abgelöst. Deren Covid-Ansatz lautete: “Go Hard. Go Early.” Nun scheinen sich sogar die Konservativen härteren Maßnahmen vorzubehalten.
Es geht um "Atemwegserreger mit Pandemie-Potenzial"
Als “wichtigste Änderungen” nennt das Gesundheitsministerium: “Ausweitung des Geltungsbereichs auf Atemwegserreger mit Pandemie-Potenzial” und “Einbettung einiger früher Erkenntnisse aus der Reaktion auf COVID-19, einschließlich des Prozesses zur Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen für die öffentliche Gesundheit und der Einführung eines flexiblen Testansatzes”. Das bedeutet: Im Anschluss an die Corona-Pandemie könnten Atemwegserreger als Anlass genutzt werden, harte Seuchenschutz-Maßnahmen anzuwenden.
Wichtig ist die Definition dessen, wofür der Maßnahmenkatalog gedacht ist: “Pandemie: Eine Epidemie, die weltweit oder über ein sehr großes Gebiet auftritt, internationale Grenzen überschreitet und in der Regel eine große Anzahl von Menschen betrifft.” Laut dieser Definition ist es nicht mehr nötig, dass ungewöhnlich viele Menschen erkranken oder sterben. Weiter führt das Gesundheitsministerium aus:
“Pandemien sind die globale Verbreitung eines neuen Krankheitserregers, in der Regel eines Virus, der die bestehende Immunität umgeht, sich leicht verbreitet (in der Regel von Mensch zu Mensch) und über einen längeren Zeitraum eine ungewöhnlich hohe Morbidität und/oder Mortalität verursachen kann. Die globale Mobilität der Bevölkerung durch Luft-, See- und Landreisen ist ein wesentlicher Faktor für die schnelle Ausbreitung von Pandemien in den letzten Jahren.”
Das bedeutet: Von Pandemien lässt sich demnach auch dann sprechen, wenn keine hohe Morbidität und/oder Mortalität gegeben ist. Unter “Pandemie” fällt also, was es in der Menschheit immer schon gab: Atemwegsinfektionen. Das Gesundheitsministerium schreibt: “Viren mit Pandemie-Potenzial sind solche, die antigene Veränderungen durchlaufen können – beispielsweise Grippeviren und Coronaviren.” Wer diese Pandemien feststellen soll, ist auch bestimmt: “Auf internationaler Ebene überwachen Gesundheitsbehörden, darunter die WHO, Viren mit Pandemie-Potenzial.”
Neuseeland als westlicher Staat behält sich also künftig Maßnahmen vor, die in extremer Weise in die Grundrechte eingreifen. Und zwar, um mit Atemwegsinfektionen fertig zu werden, die im Volksmund auch “Erkältung”, “Schnupfen” oder “Grippe” genannt werden.
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