In ihren immer seltener werdenden Interviews werden Patzer immer häufiger. Ein besonders bedrückender Fehler beging die Justizministerin am Sonntag in der ZiB2.

Zadic begründet umstrittene Suspendierung mit "Anklage", die es nie gab

Alma Zadic wurde dort von ORF-Moderator Martin Thür gefragt, ob die vom Obersten Gerichtshof aufgehobene Suspendierung von Oberstaatsanwalt Johann Fuchs ein Fehler war. Die Causa ist heikel: Beobachter sehen darin eine gezielte politische Einflussnahme von Zadic, die vom OGH korrigiert wurde. Die Justizministerin antwortete darauf wörtlich: “Die Suspendierung ist erfolgt, nachdem es eine rechtskräftige Anklage gab. Ich habe als Ministerin mich gefordert gesehen, zu handeln.”

Zadic im Interview mit Martin Thür (r.)ORF

Der Haken: Eine “rechtskräftige Anklage” hat es nie gegeben, sondern nur einen Strafantrag. Das liegt an der Schwere des Deliktes. Der Unterschied ist keine Kleinigkeit. Ein österreichischer Professor für Strafrecht ist über den Fehler fassungslos, wie er dem eXXpress mitteilt.

Dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien war zuvor Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vorgeworfen worden. Für dieses Delikt gibt es nur einen Strafantrag, keine Anklage. Der Fehler von Zadic ist gleich aus mehreren Gründen hochgradig bedenklich.

Zadic wird politische Einflussnahme gegen Oberstaatsanwalt vorgeworfen

Erstens hat der Beschuldigte bei einem Strafantrag – im Gegensatz zu einer Anklageschrift – keine Einspruchsmöglichkeit. Die Vorwürfe wurden noch nicht von einem Richter beurteilt. Das geschah schließlich nur durch den OGH, und der hat die Suspendierung fallen gelassen.

Eine naheliegende Frage Martin Thürs bringt die Ministerin aufs GlatteisORF

Zweitens hat die Vorgangsweise der Ministerin gerade in diesem Fall für erhebliche Kritik gesorgt – und wenn Zadic ihre eigene Entscheidung verteidigt, sollte sie zumindest korrekt argumentieren können.

Zum Hintergrund: Johann Fuchs war zunächst per Weisung der Justizministerin suspendiert worden. Gleich zwei Wochen später wurde die Suspendierung durch das Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben. Doch damit war die Posse noch nicht zu Ende. Zadic hat einem gegen Fuchs eingeleiteten Strafantrag zustimmt – und dabei den unabhängigen Weisungsrat des Justizministeriums umgangen. Der Weisungsrat hatte Bedenken wegen des Strafantrags gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt gehabt. Zadic hat aber eine neuerliche Befassung des Weisungsrates per Weisung (!) verhindert. Die ÖVP sieht “eindeutig politische Einflussnahmen auf die Justiz durch Justizministerin Alma Zadic”, wie Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger unterstreicht.

Plagiatsverfahren stellt wissenschaftliche Qualifikation in Frage

Drittens: Das rechtswissenschaftliche Wissen von Zadic wird nun aufgrund eines massiven Plagiatsverdachts gegen ihre Doktorarbeit angezweifelt. Ein Gutachten hat 73 auffällige Stellen in ihrer Dissertation ausgemacht. Die Uni Wien hat mittlerweile ein ordentliches Plagiatsverfahren gegen die grüne Justizministerin eingeleitet. “Die Ministerin ist handlungsunfähig, sie muss ihr Amt sofort abgeben”, erklärte bereits der bekannte PR- und Krisenberater Wolfgang Rosam.

Mit dem jüngsten Fehler der Ministerin vor laufender Kamera steigen die Zweifel.