Die in der Causa des suspendierten Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen dessen am Wiener Straflandesgericht erfolgten Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses Berufung angemeldet.

Pilnacek hatte in der Verhandlung eingeräumt, einer Journalistin Informationen gegeben zu haben, er habe damit aber keinerlei Interessen oder Rechte verletzen wollen und auch keine sofortige Berichterstattung gewollt. Das Gegenteil sei der Fall gewesen.

Die Richterin war am Mittwoch dem Strafantrag der Ankläger nicht gefolgt. Sie sah zwar die Weitergabe eines Geheimnisses als erwiesen an, sah darin aber keine strafbare Handlung, auch weil dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet worden seien.