Vor sechs Wochen wurde der Prozess gegen den früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister (43) abberaumt – wegen Erkrankung. Teichtmeister hätte sich wegen des Besitzes von 58.000 Dateien mit Bildern von sexuell missbrauchten Kindern verantworten müssen. Nun auf einmal ist doch wieder die Verhandlungsfähigkeit gegeben. Das teilte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Dienstagnachmittag mit. Verhandlungstermin gibt es allerdings noch keinen.

Mit Perversion und Kokain wurde Verhandlungsunfähigkeit begründet

Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. Erst am Montag hatte der eXXpress darüber berichtet, wie der einstige TV-Star die Justiz vorführt. Eine “schwerwiegende, vielfältige sexuelle Perversion” sowie eine “langjährige Phase einer ausgeprägten Ergebenheit bezüglich Kokain” hatte der Gerichtsgutachter bei Teichtmeister festgestellt. Dennoch befindet sich der Burg-Schauspieler in Freiheit. In weniger als 24 Stunden hat Teichtmeisters Rechtsvertretung anscheinend ihre ihre Meinung geändert.

Laut Landesgericht-Sprecherin Salzborn hatte der zuständige Richter zuletzt von den Rechtsvertretern Teichtmeisters Unterlagen zur Frage der Verhandlungsfähigkeit angefordert. “Es wurde mitgeteilt, dass Verhandlungsfähigkeit vorliegt”, stellte Salzborn fest.

Trotz Krankheit in Freiheit

Wochenlang hatte Teichtmeister und seine Rechtsvertreter – darunter der bekannte Verfassungsrichter Michael Rami – behauptet, der TV-Kommissar sei “zu krank” für einen Prozesstermin. Ein Verhandlungstag (der eXXpress berichtete) wurde am 8. Februar kurzfristig abgesagt. Für die Eltern kleiner Kinder ist es alles andere als beruhigend, dass dieser Angeklagte irgendwo in Wien unbehelligt weiterlebt, sich weiterhin in Freiheit bewegen darf – obwohl bei ihm der Gerichtspsychiater “eine seelische Störung mit einer schwerwiegenden, vielfältigen sexuellen Perversion” diagnostiziert hat.

Unverständlich ist überdies, warum die Staatsanwaltschaft die bei der Razzia in der Wohnung von Teichtmeister sichergestellte Menge von 100 Gramm Kokain als Eigenbedarf wertete und keine Anklage erhoben hat. Bisher galten in der österreichischen Justiz 15 Gramm Kokain als oberster Grenzwert für den Begriff Eigenbedarf. Mit den 100 Gramm Kokain würde ein Süchtiger laut Experten der Uni-Klinik Bonn über Jahre auskommen, der er benötigt pro Tag insgesamt zehn bis 35 Milligramm Kokain.

Plötzlich weitere Ermittlungen geplant

Auch hier scheint der mediale Druck gewirkt zu haben: Der leitende Richter ist mittlerweile ebenfalls “zum Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen notwendig sind”, wie Pressesprecherin Salzborn bestätigt. Folglich habe der Richter diese “von Amts wegen in Auftrag gegeben.” Nähere Angaben, worauf sich diese Ermittlungen beziehen – etwa auf den Drogenkonsum –, “sind im Zwischenverfahren nicht möglich”, erläuterte die Gerichtssprecherin. Bevor das Ergebnis dieser Erhebungen nicht vorliegt, könne jedenfalls die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben werden.