Von bereits 30 Absagen binnen weniger Stunden am Montag berichtete das beliebte Wiener Innenstadtlokal Figlmüller dem eXXpress. Das bekannte Innenstadtlokal – bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt, nicht zuletzt wegen seiner eigentümlichen Schnitzel – bekommt die 2G-Regel gleich am ersten Tag ihrer Geltung zu spüren. Aber das ist keine Ausnahme.

Feiern werden abgesagt, Stammtische auf daheim verlegt

Von zahlreichen Absagen berichtet etwa auch die Geschäftsführung des Waldviertlerhofs in Wien-Margareten. Das Lokal ist ebenfalls für seine Ur-Wiener Küche bestens bekannt, und für das Martinigansl ganz besonders. Der Waldviertlerhof darf sich Tag für Tag über zahlreiche Stammkunden freuen. Doch auch die sind nicht alle geimpft. Bei einer 2G-Regel bleiben sie dann halt fern.

Von in Summe massiven negativen Auswirkungen auf die gesamte Branche berichtet WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker: “Wir rechnen mit Umsatzeinbußen zwischen 40 und 60 Prozent”, sagt er dem eXXpress. Große Veranstaltungen – besonders Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten – werden bereits wieder in hoher Zahl abgesagt. Und auch die Treffen am Stammtisch werden nun auf Daheim verlegt.

Mario Pulker (WKÖ-Fachverband Gastronomie) sieht massive Einbußen für Gastronomie und Handel.APA/GEORG HOCHMUTH

Auch beim Handel wird das Weihnachtsgeschäft leiden

Doch damit nicht genug: Die Einbußen in der Gastro-Szene treffen ebenso zahlreiche Händler. Wer auf Café und anderes verzichten muss, der hält sich auch beim Shopping zurück. Das ist für viele Unternehmer gerade jetzt besonders schmerzhaft. Für viele sind November und Dezember die umsatzstärksten Monate. Die hohen Einnahmen in der Weihnachtszeit helfen ihnen, Rücklagen für die weniger umsatzstarken Zeiten zu bilden. Egal, wie gut das Geschäft nämlich läuft: Mieten, Gehälter, Abgaben und sonstige Kosten fallen immer an, unabhängig vom jeweiligen Monat.

Pulker erhebt deshalb Forderungen an die Politik. Es brauche Entschädigungen, damit die Wirtschaft nicht so hohe von ihr nicht verschuldete Einbußen erleiden müsse. Bei der Gastronomie müsse darüber hinaus die niedrigere Mehrwertsteuer auf Getränke beibehalten werden. Grundsätzlich stelle man sich aber nicht gegen die 2G-Regel, sagt der Gastro-Obmann.