Nun also auch die Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte: Über soziale Kanäle unterstellte sie dem eXXpress – ohne ihn namentlich zu nennen – das Überschreiten einer roten Linie. Wörtlich erklärte sie: “Die Adressen von Staatsanwält*innen haben mit ihrer dienstlichen Tätigkeit nichts zu tun. Schon die Nennung des Wohnortes von Staatsanwält*innen oder Hinweise darauf in Medien können sie und deren Mitbewohner*innen gefährden. Damit wurde eine rote Linie überschritten.”

Wir reiben uns die Augen – und wundern uns. Ein Rückblick.

Die Vereinigung der Staatsanwälte mischt sich ein@Staatsanwaelte/Twitter

Die befremdliche Aktion der Staatsanwältevereinigung greift ein zuvor gestreutes Gerücht gegen den eXXpress auf, das erwiesenermaßen falsch ist. Darauf hat der eXXpress bereits mit Nachdruck hingewiesen. Umso befremdlicher, dass es die Vereinigung der Staatsanwälte übernimmt, ohne auch nur beim eXXpress überhaupt nachzufragen. Journalistische Sorgfaltspflicht sieht anders aus.

Wichtiges Indiz, schnelle Recherche

Die augenscheinlich gewollte Empörungswelle gegen den eXXpress begann mit dem Artikel “Neue Details zum Krimi: War die Aktion gegen Kurz wie der Ibiza-Coup geplant?”, der am 30. Oktober auf unserer Seite erschienen ist. Darin wurden einige “irritierende Fakten im Polit-Krimi” genannt, unter anderem Indizien auf ein mögliches Naheverhältnis zwischen Falter-Chefredakteur Florian Klenk und der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). So konnte der eXXpress unter anderem ein geographisches Naheverhältnis nachweisen: “Nur 1500 Meter Luftlinie und 2,29 Kilometer auf der Gemeindestraße entfernt vom Oberstaatsanwalt und der Wirtschaftsexpertin lebt ‘Falter’-Chefredakteur Florian Klenk in einer kleinen niederösterreichischen Gemeinde.”

Die Recherche war einfach. Die Adresse Klenks war – bis vor wenigen Tagen – im Impressum des “Falter” auffindbar, auch im Internet. Um die Wohnadresse des ermittelnden Oberstaatsanwalts herauszufinden, steht jedem Interessierten das Melderegister zur Verfügung. Aus Rücksicht auf die Privatsphäre wurde weder der Name des Oberstaatsanwalts genannt, nicht sein Wohnort. Nur dass er in Niederösterreich wohnt, ist bekannt, wobei Niederösterreich allerdings 573 Gemeinden umfasst. Es ist aber völlig sekundär. Es geht um die Frage, ob die Justiz für politische Agitation missbraucht wurde. “War die Aktion gegen Kurz und die ÖVP wie der Ibiza-Coup geplant?”, fragten wir uns. Die Öffentlichkeit hat hier ein Recht auf Klarheit. Der Polit-Krimi führte immerhin zum Rücktritt eines Bundeskanzlers.

Der Konter besteht aus Fake News

Über alle Maßen empört reagierte Florian Klenk und konterte –  leider mit unwahren Behauptungen, die er über seine sozialen Kanäle streute und seither mehrfach wiederholte. Der eXXpress reagierte umgehend und stellte einige Sachverhalte klar.

So hat der eXXpress etwa zu keinem Zeitpunkt “Detektive auf Journalisten angesetzt”, wie Klenk behauptet, sondern eine Detektei gefragt, ob sie Experten empfehlen könnte, die sich die im Chat-Skandal verschickten Files ansehen. Um Klenks Wohnadresse herauszufinden bedurfte es  keines Detektivs, vor allem wo er sie doch selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat. Einmal googeln genügte. Falsch war aber auch die Behauptung, dass der eXXpress “die Wohnorte” eines Oberstaatsanwalts und des “Falter”-Chefredakteurs veröffentlicht hätte. Nein, lediglich die Entfernung zwischen ihren beiden Häusern – irgendwo in Niederösterreich – wurde angegeben.

Am Abend des 1. November wurde die künstliche Erregung um eine skurrile Facette reicher. Zunächst wetterte Klenk um 20.33 Uhr zum wiederholten Mal gegen den eXXpress – und den Plagiatsjäger Stefan Weber – nur baute er in seinem Facebook-Posting diesmal den Satz ein: “Auch die Vereinigung der StA könnte hier ein Machtwort sprechen.”

Ein Satz mit einer klaren AufforderungFlorian Klenk/Facebook

Die Staatsanwältevereinigung reagiert – auf Zuruf

Die Angesprochenen reagierten auf Zuruf, wie sich zeigte. Um 21.15 Uhr – also eine knappe Dreiviertelstunde später – ließ die Vereinigung die Twitter-User wissen: Hier sei eine “rote Linie” überschritten worden. Auf journalistische Sorgfaltspflicht verzichtete man. Es wäre ein Leichtes gewesen, den eXXpress vorher zu kontaktieren, oder den am 30. Oktober erschienenen Artikel schlicht zu lesen. Doch auch das tat man nicht – oder man hat ihn bewusst ignoriert. Es ist jedem unbenommen, an der Berichterstattung in diversen Medien Kritik zu üben, wenn er das für geboten hält. Nur muss Kritik halt faktenbasiert sein, sofern sie ernst genommen werden will.

Der eXXpress lässt das nicht auf sich sitzen. Die Staatsanwältevereinigung hat damit ein weiteres Mal eine Unwahrheit verbreitet. Wir wehren uns dagegen (siehe unten) und erwarten eine Antwort.

PS: Im Übrigen wundern wir uns schon ein wenig, dass Staatsanwälte auf Zuruf von Journalisten deren verbreitete Unwahrheiten ungefragt übernehmen und verteilen. Das tut dem Ruf der Justiz nicht gut.