Nur zu jenen Themen, zu denen Thomas Schmid bereits ohnehin bei der WKStA ausgesagt hat, darf er im U-Ausschuss befragt werden. Fragen, die ihm Neues entlocken könnten, sind nicht erlaubt. Dafür hat Justizministerin Alma Zadic eine Klage beim Verfassungsgericht eingebracht. Bis der dazu eine Entscheidung getroffen hat, wird einige Zeit vergehen. Die Begründung der Justizministerin: Heikle Fragen könnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährden. Unter den zur Befragung freigegebenen Themen sind: die Novomatic-Causa, Beinschab-Tool, Immo-Jongleur René Benko, Tal Silberstein, Sigi Wolf und Falschaussagen Kurz und Bonelli vor dem U-Ausschuss.