Zur Untermauerung dieser Forderung an die Regierung hat die SPÖ ein Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Ralph Janik in Auftrag gegeben, das sich der Meinung der SPÖ anschließt.

Laut dem Papier, das der APA vorliegt, gibt es mehrere Punkte, in denen die ungarische Praxis in Sachen Asyl europäischem Recht widerspricht. Der Hauptkritikpunkt ist, dass Ungarn unter Premier Viktor Orban Asylanträge nicht annimmt und im Rahmen des Dublin-Abkommens nicht kooperiert. Letzteres legt fest, dass jener EU-Staat für das Verfahren zuständig ist, in dem der Asylwerber erstmals registriert wurde.

Österreich: 1450 Mal mehr Asyl-Erstanträge als unsere ungarischen Nachbarn

Davon ist Ungarn allerdings weit entfernt. Im Jahr 2023 wurden gerade einmal 30 Erstanträge angenommen. In Österreich waren es im selben Zeitraum 43.500! Das Gutachten begründet dies etwa damit, dass Asylanträge auf ungarischem Boden mittlerweile “de facto unmöglich” seien. Damit widerspricht Budapest nach Ralph Janiks Auffassung EU-Recht. Gleiches gilt für ihn dadurch, dass in Ungarn Flüchtlinge kaum registriert werden, wodurch sie auch nicht – wie im Dublin-Abkommen eigentlich vorgesehen – in das Land rücküberstellt werden können. Ungarn hat hier eine besondere Position, da es über eine EU-Außengrenze verfügt, also eigentlich viele Erstregistrierungen hier zu erwarten wären.

Laut dem Völkerrechtsexperten gebe es jetzt mehrere Handlungsoptionen für Österreich. So könnte die Regierung bei der EU ein Vertragsverletzungsverfahren anregen, womit diplomatische Verstimmungen vermieden werden könnten. Es gebe aber auch die (undiplomatische) Variante, dass Österreich selbst ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Solch ein Vorgehen sei zwar selten, aber schon vorgekommen etwa die Klage Österreichs gegen Deutschland in Sachen Pkw-Maut. Als dritte Option führt Janik eine Staatenbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.