
435.000 illegale Grenzübertritte seit 2015 – FPÖ drängt auf Strafrechtsreform
Strafrechtlichen Konsequenzen für Personen, die illegal die Grenze übertreten, drastischere Strafen für Schlepper und eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre – das forderte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan im Justizausschuss am Dienstag.

„Wer unter dem Deckmantel von Asyl illegal in unser Land einreist– über tausende Kilometer und durch mehrere sichere Drittstaaten –, muss endlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und die Schlepper mit drastischeren Strafen als bisher”, formuliert FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan klar die Forderungen der Freiheitlichen im heutigen Justizausschuss. Und illegale Grenzübertritte gibt es in Österreich wahrlich zuhauf. So sind laut Stefan seit 2020 mehr als 250.000 illegale Einwanderer nach Österreich gekommen, seit 2015 seien es mehr als 435.000. Die FPÖ fordert nun, hart dagegen vorzugehen und den illegalen Grenzübertritt als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Eine Lücke in der Rechtsordnung, die es zu schließen gilt, um rechtlich gegen die illegale Masseneinwanderung vorgehen zu können.
„Jede unerlaubte Einreise in das österreichische Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung soll als Straftatbestand erfasst werden. Geschleppte Illegale, die ja Nutznießer der Schleppung sind, sollen genauso bestraft werden wie der Schlepper, wobei das Strafmaß deutlich erhöht werden muss“, so Stefan.

„Wer in Österreich Schutz sucht und sich dafür bei der Gesellschaft mit kriminellen Handlungen bedankt, handelt besonders verwerflich und muss daher in Zukunft ebenfalls mit härteren Strafen rechnen”, so der Jurist und Nationalratsabgeordnete weiter.
Dass Jugendliche aufgrund ihres Alters Straftaten ohne Strafen begehen können, wird ebenfalls kritisiert. Daher soll die Strafmündigkeit von aktuell 14 auf zwölf Jahre gesenkt werden. „Immer wieder müssen Verfahren eingestellt werden, weil die Beschuldigten strafunmündig sind”, so Stefan und präzisiert: „Wir reden hier nicht davon, dass jemand einen Kaugummi mitgehen lässt, sondern wir reden oft von Gewalttaten. Die Altersgrenze der Strafmündigkeit muss an die wachsende Gewaltbereitschaft jüngerer Täter angepasst werden. Unsere Bevölkerung muss sich wieder sicher fühlen können.”
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