
Absage für Marterbauers Sondersteuer für Stromkonzerne, doch Energiekrisenbeitrag steigt
Zwar wurde die von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) geplante neue Sondersteuer für Stromerzeuger verhindert, doch ein „Kompromiss” beschlossen: Die Regierung verschärft den bestehenden Energiekrisenbeitrag, und das gleich rückwirkend.
Die von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) vorgeschlagene Sondersteuer für Stromerzeuger kommt nun doch nicht. Darauf einigte sich die Regierung am Freitag. Trotzdem ist mit einer weiteren Anhebung der Strompreise zu rechnen, denn die Regierung eignete sich auf einen Kompromiss und nimmt Stromerzeuger noch stärker in die Pflicht. Anstelle der neuen Sonderabgabe wird nun der bestehende Energiekrisenbeitrag verschärft. Damit sollen zusätzliche 200 Millionen Euro in die Staatskasse fließen.
Konkret bedeutet das: Die Grenze, ab der sogenannte „Übergewinne“ besteuert werden, sinkt von 120 auf 90 Euro pro Megawattstunde – bei neuen Anlagen wie Windparks auf 100 Euro. Zudem steigt die Steuer auf diese Gewinne von 90 auf 95 Prozent.
Berechnung erfolgt rückwirkend
Brisant: Der neue Energiekrisenbeitrag gilt ab dem 1. April, doch die Berechnung erfolgt rückwirkend für das gesamte Jahr 2025. Damit müssen Stromproduzenten auch von ihre bereits erzielten Gewinne kräftig nachzahlen. Ein Ende der stetig steigenden Stromrechnungen ist nun weiterhin nicht absehbar, da damit gerechnet werden darf, dass die Konzerne diese neue Besteuerung an die Endkunden weitergeben werden.
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