
Abschiebungen nach Afghanistan sind erlaubt – doch Österreich nutzt die Chance nicht!
Abschiebungen nach Afghanistan sind möglich – doch sie finden kaum statt. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof erst kürzlich bestätigt, dass Rückführungen von Afghanen rechtlich zulässig sind. Offenbar fehlt es nicht am Gesetz, sondern am politischen Willen – warum handelt der Innenminister nicht?

Abschiebungen aus Österreich finden statt – aber kaum bei Afghanen und Syrern, den mit Abstand größten Gruppen von Asylwerbern. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) behauptet, Rückführungen in diese Länder seien „rechtlich nicht möglich“. Doch an dieser Aussage gibt es berechtigte Zweifel.
Tatsächlich wird bereits Abschiebungen in diese beiden Länder abgeschoben – wenn auch in geringem Ausmaß. Besonders brisant: Erst kürzlich bestätigte der Verfassungsgerichtshof, dass Abschiebungen nach Afghanistan zulässig sind. Es fehlt also nicht an der rechtlichen Grundlage, sondern am politischen Willen.

Karner beklagt Bandenkriminalität, handelt aber nicht
In der ZiB 2 warnte der Innenminister vor wachsender Bandenkriminalität – und nannte dabei explizit „syrische und afghanische Banden“. Gleichzeitig erklärte er, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan seien „derzeit nicht möglich“ – obwohl 70 Prozent der Asylanträge im vergangenen Jahr von Migranten aus diesen beiden Ländern gestellt wurden.

Auf europäischer Ebene stehe das Thema zwar auf der Tagesordnung, wie Karner betonte, es werde „mittlerweile intensiv diskutiert“, und Beamte des Innenministeriums seien bereits zu Gesprächen nach Kabul gereist. Doch konkrete Maßnahmen? Fehlanzeige.
Abschiebungen in die Slowakei – aber nicht nach Damaskus und Kabul
Die Mehrheit der Österreicher will Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan – sofort, nicht erst nach endlosen EU-Diskussionen. Kein Wunder: Von den 433.142 Asylanträgen zwischen 2015 und 2024 kamen 122.967 von Syrern und 95.018 von Afghanen. Während rund 85 Prozent der Syrer Schutz erhielten, wurde mehr als die Hälfte der afghanischen Anträge abgelehnt.
Zwar wurden 2024 mehr Menschen abgeschoben als in den Jahren zuvor, doch die meisten davon waren EU-Bürger, Türken oder Serben.
5.952 Migranten wurden gegen ihren Willen außer Landes gebracht, davon 5.207 in ihre Herkunftsländer, der Rest im Rahmen von Dublin-Verfahren in andere EU-Staaten. Spitzenreiter: Slowaken (1.807) – die meisten davon Bettler und Obdachlose.
Und Syrer? 238 Dublin-Überstellungen und nur 39 Abschiebungen – das ist wenig, aber mehr als nichts. Afghanen? In der Statistik werden sie nicht einmal erwähnt.
VfGH bestätigt: Abschiebungen nach Afghanistan sind rechtens
Die obersten Instanzen haben Abschiebungen nach Afghanistan allerdings für zulässig erklärt.
Ein 28-jähriger Afghane versuchte, seine Abschiebung durch eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2022 zu verhindern – und scheiterte. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte das Urteil am 13. Juni 2024. Die Begründung: Der Asylwerber verfügt über ein „weitreichendes familiäres Netzwerk“ in Afghanistan. Seine Familie ist wirtschaftlich abgesichert. Eine individuelle Gefahr für Leib und Leben besteht nicht mehr.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch infolge Anwendung einer gesetzwidrigen Norm in seinen Rechten verletzt worden.“
Abschiebungen nach Afghanistan sind somit zulässig – sie finden nur (fast) nicht statt. Der Innenminister könnte handeln. Sofort.
PS: Der exxpress hat das Innenministerium um eine Stellungnahme gebeten. Diese steht noch aus.
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