Aktivistin scheitert mit genderneutralem "X" im Pass
Das Oberste Gericht in Großbritannien hat sich am Mittwoch gegen das geschlechtsneutrale “X” im Pass entschieden. Es handle sich beim Geschlecht um eine notwendige biografische Angabe.
“Im Vereinigten Königreich gibt es keine Gesetzgebung, die eine nicht geschlechtsspezifische Kategorie von Personen anerkennt” – so argumentiert das Oberste britische Gericht die Ablehnung des Antrages auf geschlechtsneutrale Reisepässe. “Maßgeblich ist daher das rechtlich anerkannte und in diesen Dokumenten eingetragene Geschlecht.” Denn das Geschlecht wird als notwendige biografische Angabe erachtet – etwa zur Identifizierung bei Geburts-, Adoptions- oder Anerkennungsurkunden. Weiterer Grund zur ablehnenden Haltung sei die Sicherstellung eines einheitlichen Ansatzes von Regierungsstellen.
"Verstoß gegen die Menschenrechte"
Die Aktivistin und Antragstellerin Christie Elan-Cane zeigt sich enttäuscht über den Beschluss. Sie sieht die Pflicht, sich als männlich oder weiblich ausweisen zu müssen, als Verstoß gegen die Menschenrechte. “Die britische Regierung und das Justizsystem stehen auf der falschen Seite der Geschichte”, twitterte Elan-Cane.
Das letzte Wort wurde hier allerdings noch nicht gesprochen, der Fall wird nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergereicht. (APA/Red)
X PASSPORTS IN THE UK
— Christie Elan-Cane (@ChristieElanCan) December 15, 2021
I VERY MUCH REGRET TO INFORM EVERYONE THAT JUSTICE WAS NOT SERVED TODAY
THE CASE WILL NOW GO TO THE EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS IN STRASBOURG.
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