WKStA erhebt Anklage gegen FPÖ-Landesrat Waldhäusl - FPÖ sieht keinen Rücktrittsgrund
Nach Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat, wegen dem Verdacht des Amtsmissbrauchs, wurde nun Anklage erhoben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in Zusammenhang mit der Verlegung von jugendlichen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen 2018 Anklage gegen den niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine Landesbeamtin erhoben. Vorgeworfen wird den beiden u.a. Amtsmissbrauch, bestätigte eine Behördensprecherin am Freitag auf Anfrage einen ORF NÖ-Bericht. Waldhäusl rechnet mit einem Freispruch, betonte er in einer Stellungnahme.
Der Prozess wird vor dem Landesgericht St. Pölten über die Bühne gehen. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, berichtete der ORF NÖ. Der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, sagte WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl.
Für Waldhäusl kein Grund für einen Rücktritt
Der Asyl-Landesrat zeigte sich auf APA-Anfrage “überzeugt, im Zuge der Verhandlung beweisen zu können, dass alles rechtens abgelaufen ist”. Er habe damals “im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung und der Sicherheit der Menschen gehandelt” und er würde wieder so vorgehen, sagte er dem ORF NÖ: “Ja, ich würde wieder so handeln müssen, wenn wir junge Männer haben, die straffällig sind und die wir nicht mehr versorgen können. Denn Tatsache ist, dass wir immer wieder Asylwerber haben, die wir aufgrund von Wegweisungen nicht mehr versorgen können, obwohl wir den gesetzlichen Auftrag dazu haben.”
Einen Rücktritt schloss Waldhäusl dem Bericht zufolge aus: “Es gibt auch keinen Grund für einen Rücktritt. Ich kann meine Arbeit weiterhin ordentlich machen. Es wird in der Woche der Verhandlung genau zwei Tage geben, an denen ich weniger im Büro, sondern mehr bei Gericht bin und damit ist das erledigt.”
Auch FPÖ-Niederösterreich-Chef Udo Landbauer sieht noch keinen Grund für einen Rücktritt
Landesparteiobamnn Udo Landbauer kommentiert hält fest: “Jeder der notorischen Unruhestifter, die für Drasenhofen vorgesehen waren, hatte etwas auf dem Kerbholz. Das sind nicht die viel gepriesenen braven Burschen, sondern vielfach Straftäter, die wegen schwerer Körperverletzung, sexueller Belästigung, Drogenhandel und unzähligen Vergehen in Jugendstrafsachen verurteilt worden sind. Gottfried Waldhäusl hat im Namen der Sicherheit der eigenen Bevölkerung gehandelt! Ganz im Gegensatz zu Sebastian Kurz, der beinhart gelogen und dem Untersuchungsausschuss trotz Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt hat. Dass also die Causa Kurz mit Drasenhofen nicht vergleichbar ist, liegt auf der Hand. Sebastian Kurz hat aus Eigeninteresse gelogen und Landesrat Waldhäusl hat gehandelt, um die eigene Bevölkerung vor straffälligen Asylanten zu schützen.”
Waldhäusl ließ Flüchtlinge in Quartier mit Stacheldraht-Umzäunung unterbringen
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA. Damaligen Angaben zufolge wurde dem FPÖ-Politiker und einer leitenden Landesbeamtin Amtsmissbrauch “im Sinne eines Freiheitsentzugs ohne entsprechende Rechtsgrundlage” angelastet.
Die Vorwürfe beziehen sich auf November 2018. Damals hatte Waldhäusl jugendliche Flüchtlinge hinter Stacheldraht in einem von Securitys bewachten Quartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) unterbringen lassen, weil er ihnen vorwarf, “notorische Unruhestifter” zu sein. Nach heftiger Kritik wurde die Einrichtung im nördlichen Weinviertel an der Grenze zu Tschechien wenige Tage nach Verlegung der ersten Asylwerber wieder geschlossen. Erst vor kurzem hatte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung in Drasenhofen rechtswidrig war. (APA/red)
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