Die Wahlkampfkostengrenze dürfte bis zur Nationalratswahl auf 8,6 Mio. Euro steigen. Grund dafür ist die hohe Inflation. Seit 2020 wird die ursprünglich mit sieben Millionen Euro fixierte Begrenzung der Wahlkampfkosten nämlich jährlich an die Teuerung angepasst. Für heuer hat die Statistik Austria am Freitag eine Erhöhung auf knapp über acht Millionen Euro bekanntgegeben. Eine weitere Valorisierung ist im Wahljahr 2024 fällig.

2012 wurde erstmals eine Begrenzung der Wahlkampfkosten eingeführt und mit sieben Millionen Euro festgelegt. Das war bis inklusive 2019 der Betrag, den die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl ausgeben durften.

Kosten seit 2020 an Inflation angepasst

Seit 2020 wird die Wahlkampfkostengrenze nun laufend an die Inflation angepasst. Im Vorjahr erreichte sie damit 7,4 Millionen Euro. Wegen der aktuell hohen Inflation gab es heuer einen deutlichen Sprung um 8,5 Prozent auf über 8 Millionen Euro. Bis zur Nationalratswahl im kommenden Herbst steht dann noch eine weitere Valorisierung an. Angesichts der vom Wifo zuletzt erwarteten Inflation von 7,5 Prozent für 2023 könnte die Wahlkampfkostengrenze somit bei 8,6 Millionen Euro zu liegen kommen.

Abzuwarten bleibt, ob die Parteien die Erhöhung unverändert durchlaufen lassen – zumal die Regierung Anfang August angekündigt hat, die ebenfalls mit der Inflation steigenden Politikergehälter teilweise einfrieren zu wollen.