
Blamage vor Gericht: OGH verdonnert ORF zu Strafzahlung an Gerald Grosz
Der ORF hat in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gerald Grosz eine Niederlage erlitten. Nun muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem einstigen Bundespräsidentschaftskandidaten eine Entschädigung zahlen.
Ein Antrag auf Erneuerung des Verfahrens ist vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen worden. Das Landesgericht für Strafsachen und das Oberlandesgericht Wien hatten zuvor festgestellt, dass in einem Interview mit Grosz der unwahre Eindruck einer strafgerichtlichen Verurteilung erweckt wurde.
Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde.
"Diffamiert und verleumdet"
Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF “diffamiert und verleumdet”. Das Landesgericht sprach ihm eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Euro zu und trug dem ORF auf, das Urteil zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil. Ein Antrag des ORF auf Erneuerung des Verfahrens, der sich auf eine behauptete Verletzung im Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung stützte, wurde nun vom OGH zurückgewiesen. Dem Antrag komme keine Berechtigung zu, so das Gericht.
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