Ex-Familienministerin Sophie Karmasin zu 15 Monaten bedingt verurteilt
Meinungsforscherin Karmasin kam mit einem blauen Auge davon. Im Gerichtssaal brach sie in Tränen aus – ob aus Freude oder Trauer war dabei nicht klar. Vom Vorwurf des Betrugs wurde die Ex-Politikerin freigesprochen. Schuldig sei sie aber, wettbewerbsbeschränkende Absprachen getätigt zu haben.
Hochspannung herrschte im Vorfeld am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und ein mitangeklagter Abteilungsleiter im Sportministerium standen wegen schweren Betrugs und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen vor Gericht. Die beiden Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verlangten in ihren Schlussvorträgen eine “spürbare teilbedingte Freiheitsstrafe”.
Karmasin weint vor Gericht. Ob vor Freude oder Trauer ist nicht ganz klar. 15 Monate bedingt sind aus meiner Sicht ein hellblaues Auge.
— Anna Thalhammer (@anna_thalhammer) May 23, 2023
In einem von zwei Anklagepunkten freigesprochen
Wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ist Karmasin schuldig gesprochen worden. Vom inkriminierten schweren Betrug wurde sie hingegen freigesprochen. Karmasin wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die der bisher Unbescholtenen bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Freispruch erfolgte, obwohl die laut Anklage betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit den Bezugsfortzahlungen aus Karmasins vorangegangener ministeriellen Tätigkeit für das Gericht “zweifellos” erwiesen und “eindeutig dokumentiert” waren. Karmasin habe “mit voller Absicht und wissentlich” den Betrug begangen, betonte Richter Patrick Aulebauer in der Urteilsbegründung. Aus rechtlichen Gründen sei sie dennoch von diesem Anklagefaktum freizusprechen gewesen, weil sie den Schadensbetrag vollständig und “gerade noch rechtzeitig” zurückbezahlt habe.
Der mitangeklagte Abteilungsleiter im Sportministerium wurde von den wider ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht rechtskräftig. Karmasins Verteidiger Norbert Wess bat um Bedenkzeit, die Anklagevertreter gaben vorerst keine Erklärung ab.
Karmasin hatte sich zuvor “nicht schuldig” bekannt.
Im zweiten Anklagepunkt belastete Beinschab die Angeklagte
Der erste Anklagepunkt betraf Bezugsfortzahlungen der Ex-Ministerin, die diese nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich erschlichen haben soll. Dabei soll sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwiegen haben, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Von der Anklage umfasst waren 78.589,95 Euro. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht Karmasin jedoch frei.
Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus der Politik den Zuschlag erhielt. Sie soll den Wettbewerb gezielt eingeschränkt haben, indem sie laut Anklage mit zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – absprach. Sie soll sie dazu gebracht haben, “von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde” (Anklageschrift). Hier wurde Karmasin schuldig gesprochen.
Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts “jedenfalls rechtswidrig” und habe “gezielt den Wettbewerb eingeschränkt”
Deutlicher Dissens zwischen WKStA und Verteidigung
Schwere Geschütze waren zuvor die beiden Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Karmasin gefahren. “Sie hat konsequent gegen das Gesetz verstoßen”, meinte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic. Sophie Karmasin habe “schon lange vor Beendigung ihrer Ministerschaft” Verdienstmöglichkeiten geplant und unmittelbar nach ihrer politischen Karriere nahtlos entgeltliche berufliche Tätigkeiten aufgenommen.
Dem widersprach Verteidiger Norbert Wess entschieden: “Ich bin zutiefst überzeugt, dass Frau Doktor Karmasin kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden darf.” Bezüglich des angeblichen Betrugs habe Karmasin der Republik um 27.000 Euro zu viel refundiert – “rechtzeitig und freiwillig”.
Hinsichtlich der behaupteten wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen waren laut Wess “alle im Ministerium eingeweiht”. Wenn ein Wettbewerb nicht organisiert wird, könne dieser in weiterer Folge nicht beschränkt werden. “Das steht so im Gesetz”, gab Wess zu bedenken, “das Wirtschaftsstrafrecht fällt nicht vom Himmel”.
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