Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) legt am Dienstag in Straßburg seinen Vorschlag für ein neues EU-Rückführungsgesetz vor. Sein Ziel: Abschiebungen sollen einfacher, schneller und konsequenter werden. Illegale Einwanderer könnten in Zukunft mit Einreiseverboten von bis zu 20 Jahren belegt werden. Wer straffällig wird, soll auch in Haft genommen werden können.

„Nur jeder fünfte abgelehnte Asylwerber verlässt tatsächlich die EU – das ist nicht akzeptabel“, betonte Brunner am Montag in Brüssel. Es gebe mehr als genug Rückführungsbescheide, aber zu wenige Abschiebungen. Das neue Gesetz soll das ändern.

Abschiebungen sollen endlich in ganz Europa gelten

Brunner will eine einheitliche Regelung für alle 27 EU-Staaten, damit Abschiebungen nicht weiter an nationalen Unterschieden scheitern. Von einem EU-Land ausgestellte Rückführungsbescheide sollen künftig überall gelten. Eine neue „EU-Rückführanordnung“ soll verhindern, dass Migranten nach einer gescheiterten Abschiebung in ein anderes EU-Land weiterziehen und dort erneut untertauchen.

Doch es gibt Hürden: Ein großes Problem ist die Definition „sicherer Drittstaaten“ – also Länder, in die Migranten legal zurückgeführt werden können. Oft verweigern diese die Aufnahme. Brunner kündigte daher ein EU-weites Konzept für sichere Drittstaaten bis Juni 2025 an.

Striktere Regeln für Kriminelle und Rückkehrzentren

Brunner unterscheidet zwischen jenen, die legal in der EU leben, und jenen, die kein Aufenthaltsrecht haben. Für Straftäter will er noch strengere Maßnahmen: Mehrere EU-Staaten hätten dies ausdrücklich gefordert.

Auch die von NGOs heftige kritisierten „Return Hubs“, also Rückkehrzentren, sollen unter bestimmten Bedingungen möglich sein – aber nur für Migranten mit bereits erlassenem Rückführungsbescheid. NGOs und Menschenrechtsorganisationen laufen Sturm, Brunner will sie mit  „Garantien für Grundrechte“ besänftigen.

Konsequenzen für Verweigerer

Brunner will „entschlossen und konsequent gegen jene vorgehen, die unser Asylsystem untergraben“. Wer nicht mit den Behörden kooperiert, dem drohen harte Konsequenzen. Gleichzeitig soll die „freiwillige Rückkehr“ erleichtert werden – weil sie günstiger und effizienter sei.

Die aktuelle EU-Rückführungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Ihre Überarbeitung gehört zu den zentralen Vorhaben der von-der-Leyen-Kommission. Brunners Vorschlag muss nun durch das EU-Parlament und den Rat – erst dann könnte das neue Abschiebegesetz in Kraft treten.