
Bundesverwaltungsgericht: Abschiebung von Tina (13) war rechtswidrig
Die Abschiebung der von Tina (damals 12), ihrer Schwester (damals 5) und ihrer Mutter von Österreich nach Georgien sorgte im Jänner 2021 für viel Aufsehen und Widerstand. Nun stellte der Bundesverwaltungsgericht als oberste Behörde ultimativ fest: Diese Maßnahme war unverhältnismäßig.
Grund dieser Ansicht ist laut dem Urteil nicht der negative Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung an sich, sondern die Tatsache, daß die in Wien geborene Georgiern ihre ersten zehn Lebensjahre hier verbracht und damit “ihre grundsätzliche Sozialisierung” hier erfahren habe. Von daher könne man von einem “sehr ausgeprägten Bezug” und einer “bereits starken Verwurzelung” zu Österreich und ein eher geringer Bezug zu Georgien ausgehen.
Von daher sei die Abschiebung im Interesse des Kindeswohls “unverhältnismäßig”. Beim zwangsweisen Transport von Tina gab es tagelange Proteste von Lehrern, Freunden und Schülern, sogar Sitzblockaden vor dem Abschiebezentrum am Flughafen, aber auch heftigen Streit innerhalb der türkis-grünen Koalition.
Verzögerung der Abschiebungen Schuld der Mutter
Seit Ende letzten Jahres ist Tina wieder in Wien, hat seit Ende Feber ein Schülervisum und wohnt bei einer Gastfamilie, während ihre Schwester und Mutter nach wie vor in Georgien sind.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) betonte, man würde “aus heutiger Sicht vermutlich eine Revision einlegen”. Die Tatsache, dass das Mädchen nicht mehr in einem “anpassungsfähigen Alter” sei, sei vor allem dem rechtswidrigen Verhalten der Mutter zuzuschreiben, welche vier Abschiebeversuche in der Zeit davor verhindert habe.
Die Abschiebungen von Tina, ihrer damals 5jährigen Schwester und ihrer Mutter am 28.01.2021 waren rechtswidrig. Das hat das BVwG aufgrund der gegen die Abschiebungen eingebrachten Maßnahmenbeschwerden jetzt entschieden. Recht muss Recht bleiben. ⚖️ pic.twitter.com/1SMozLRwlb
— Wilfried Embacher 🇺🇦 (@WilfriedEmbach1) March 21, 2022
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