Burgenland-Wahl: Diese Parteien treten an
Bei der burgenländischen Landtagswahl am 19. Jänner werden voraussichtlich sechs Parteien auf dem Stimmzettel stehen.
Für sie endet am Freitag die Frist für die Abgabe der Kreiswahlvorschläge. Bis 13 Uhr können die Regionallisten bei der Kreiswahlbehörde eingebracht werden. Neben den Landtagsparteien SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne werden auch die NEOS und die “Liste Hausverstand” des parteifreien Landtagsabgeordneten Geza Molnar ihre Wahlvorschläge abgeben.
Bei der Wahl 2020 waren ebenfalls sechs Parteien am Stimmzettel vertreten – damals trat noch das Bündnis Liste Burgenland (LBL) an, das heuer in Person von Manfred Kölly auf Listenplatz drei gemeinsam mit der “Liste Hausverstand” ins Rennen geht. Den Einzug in den Landtag schafften nur die daraufhin alleinregierende SPÖ sowie ÖVP, FPÖ und Grüne. LBL scheiterte nach zwei Perioden im Landtag an der Vier-Prozent-Hürde. Ebenso die NEOS, die heuer im dritten Anlauf zum ersten Mal den Einzug schaffen wollen.
Nur NEOS sammelten erfolgreich Unterstützungserklärungen
Die NEOS waren die Einzigen, die für die Wahl am 19. Jänner erfolgreich die für einen Antritt nötigen 180 Unterstützungserklärungen gesammelt haben – in jedem Wahlkreis fünfmal so viele, wie Mandate zu vergeben sind. Die KPÖ sammelte zwar auch, gab aber am Donnerstag bekannt, dass sie nicht antreten und sich auf die Gemeinderatswahl 2027 in Eisenstadt konzentrieren wird. Die “Liste Hausverstand” ersparte sich das Sammeln von Unterstützungserklärungen, weil Molnars Unterschrift als Landtagsabgeordneter für ein Antreten genügt. Der Ex-FPÖ-Klubobmann war 2021 nach internen Turbulenzen aus der FPÖ ausgeschlossen worden und seither als parteifreier Abgeordneter im Landtag vertreten.
Die Kreiswahlvorschläge können in den kommenden Tagen noch ergänzt und zurückgezogen oder von der Kreiswahlbehörde zurückgewiesen werden. Am 23. Dezember werden sie abgeschlossen und veröffentlicht. Für die Einbringung der Landeswahlvorschläge haben die Parteien noch bis 18. Dezember Zeit. Deren Abschluss erfolgt am 27. Dezember, an dem sie auch amtlich verlautbart werden. (APA/red)
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