Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz wurden im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft berief dagegen. Die erstinstanzlichen Freisprüche für den ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Strache sowie den Steyrer Immobilien-Unternehmer Stieglitz, dem Bestimmungstäterschaft vorgeworfen wurde, erfolgten im Zweifel.

Jetzt ist das OLG am Zug

Stieglitz habe für seine Bestellung zwar “unschön” interveniert – dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Nun ist in der Causa das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.

Gegen Strache sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben als Spesen abgerechnet und so von der Partei bezahlen haben lassen, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet. Für Strache und Stieglitz gilt die Unschuldsvermutung.