Causa Pilnacek: Hat er oder hat er nicht das Amtsgeheimnis verletzt?
Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, soll Ermittlungen gegen “Presse”-Journalistin verraten haben, WhatsApp-Nachrichten sollen dies belegen – Pilnacek bestreitet die Anschuldigungen gegen ihn und bekennt sich “nicht schuldig”.
Der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek muss sich nach vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob demnach Anklage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Es soll Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung “Die Presse” verraten haben. Der Prozess soll am 3. November im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien verhandelt werden.
Entsprechende Berichte des “Kurier” und des “Falter” haben das Straf-Landesgericht Wien und die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Mittwochabend bestätigt.
Zufallsfund in WhatsApp-Chats als Stein des Anstoßes
Dabei geht es nicht um Christian Pilnaceks Chats mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und den Vorwurf, er habe die Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten. Angeklagt sei vielmehr ein Nebenprodukt der Ermittlungen dazu. Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die “Presse”-Redakteurin Anna Thalhammer. Diese war im Vorjahr wegen eines kritischen Artikels von der WKStA verfolgt worden. Die Staatsanwaltschaft Wien legte die Anzeige aber zurück. Die Causa hatte Wellen geschlagen, weil die Strafanzeige von manchen Kommentatoren als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet wurde.
Pilnacek wird jedoch verdächtigt, im Dezember 2020 einer Redakteurin des “Kurier” die Anzeige verraten zu haben. In WhatsApp-Nachrichten auf Pilnaceks Handy sei die Staatsanwaltschaft Innsbruck per Zufall auf einen Chat gestoßen, in dem der inzwischen suspendierte Sektionschef mit einer “Kurier”-Journalistin über die Strafanzeige der WKStA korrespondiert hatte, schreibt der “Kurier”. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllt.
Pilnacek bekannte sich "nicht schuldig"
Das Wiener Straf-Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilten in ihrer Presseerklärung mit, dass sich Pilnacek im Ermittlungsverfahren “nicht schuldig” bekannt habe. Das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
Im Übrigen sei das Ermittlungsverfahren gegen Pilnacek und andere noch nicht abgeschlossen, betonen das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Da es unter Verschluss geführt werde, würden dazu keine Auskünfte erteilt. (APA)
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