Chorherr-Prozess: Überraschendes Urteil mit Freisprüchen
Überraschendes Urteil im Prozess gegen den früheren Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien: Sowohl Christoph Chorherr (62) als auch alle mitangeklagten Immobilienunternehmer wurden freigesprochen.
Nach monatelanger Verhandlung wurde das Urteil im Fall um den ehemaligen Grünen-Politiker erwartet. Alle angeklagten Personen wurden freigesprochen. Chorherr zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. “Wir freuen uns sehr und gehen jetzt feiern. Hawidere!”, meinte er.
Die WKStA hatte dem Wiener Ex-Mandatar vorgeworfen, namhafte Immobilien-Unternehmer gegen Gefälligkeiten bevorzugt zu haben. Sie sollen an einen von Chorherr gegründeten Verein in Südafrika gespendet haben, damit der einflussreiche Politiker ihnen bei der Verwirklichung ihrer Projekte hilft.
Die Anklagebehörde wird gegen die Freisprüche für Chorherr und die Mitangeklagten – darunter Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler – Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das teilte man nach der Urteilsverkündung mit.
Vorwürfe bestritten
Christoph Chorherr hatte die Vorwürfe stets bestritten. Und auch im Prozess war er von Zeugen entlastet worden. Die Ankläger blieben dennoch dabei, hatten schon im Vorfeld eine Diversion auf dem kleinen Dienstweg” abgelehnt: “Denken Sie österreichisch!”, forderte der Sitzungsstaatsanwalt die Geschworenen in seinem Plädoyer auf.
Christoph Chorherr war seit Anfang der 1990er Jahre eine feste Größe bei den Grünen in Wien. Der studierte Volkswirt fungierte als Klubobmann und als Sprecher der Umweltpartei. Als Planungssprecher stand er im engen Kontakt zur damaligen Planungsstadträtin und Vize-Bürgermeisterin Maria Vassilakou. Diese Nähe soll Chorherr genützt haben, um Einfluss auf zahlreiche Immobilien-Projekte in der Stadt zu nehmen.
Anwalt: "Keine Beweise, die eine Anklage rechtfertigen würden"
Für Chorherrs Verteidiger Richard Soyer sei der Staatsanwalt “zu vermutend und unterstellend” gewesen, es gebe keine Beweise für Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit. Sein Mandant bekenne sich nicht schuldig, das Beweisverfahren habe nichts ergeben, das die Anklage rechtfertigen würde.
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