Mit Spannung wird die für heute angekündigte Verordnung zum Lockdown über Ostern erwartet. Vereinzelt sind zwar Details noch offen, manches steht aber bereits fest, wie die Verlängerung des Lockdowns bis 11. April. Im Groben und Ganzen steht auch ansonsten der Plan für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland. Und der sieht folgendermaßen aus:

Geschlossene Geschäfte

Handel und Dienstleister müssen ab 1. April vorübergehend wieder zusperren, ausgenommen davon sind etwa Lebensmittelshops, Tiernahrungshandel, Apotheken, Drogerien und Trafiken geschlossen. Auch Ordinationen bleiben uneingeschränkt offen. Im erlaubten Handel dürfen nur Produkte angeboten werden, die dem “typischen Warensortiment” entsprechen. Das heißt im Klartext, der Supermarkt soll Nahrungsmittel, aber kein Spielzeug, Blumen oder Fernseher anbieten. Die entsprechende Regel hatte schon in früheren Lockdowns für Probleme gesorgt, da einzelne Unternehmen sich weigerten sie umzusetzen.

Ein- und Ausreisen nur mit guten Gründen

Für Ein- und Ausreisen aus der Ostregion braucht es gute Gründe. Das heißt, eine Kleider-Shopping-Reise vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist dem Verordnungsentwurf zufolge nicht gestattet. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das hingegen erlaubt.

Maskenpflicht im Inneren

Ab 1. April gilt eine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz und in geschlossenen Räumen. Diesbezüglich finden laut ORF heute noch Gespräche mit den Sozialpartnern statt.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen, die im Rest des Landes nur nachts gelten, werden im Osten rund um die Uhr wirksam. Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen, etwa zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kinder und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur “körperlichen und psychischen Erholung”.

Geschlossene Schulen

Schüler haben bis 9. April nur Fernunterricht. Für die Unter-14-Jährigen soll es zwar auch diesmal ein Betreuungsangebot an Schulen geben. Allerdings soll dieses “ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung ansonsten nicht sichergestellt ist”, betont das Bildungsministeriums im Erlass zum Schulbetrieb ab 6. April.

Zutrittstests für den Handel

Nach dem Oster-Lockdown soll es Zutrittstests für den Handel geben. Eigentlich wollte die Opposition diese Maßnahme verhindern, die SPÖ hat aber in dieser Frage der Regierung ihre Unterstützung zugesagt.

(APA/red)

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