Die heikle Vergangenheit des Michael Radasztics und „auffällige Zufälle“ um Peter Pilz
Was für eine Optik: Ein Richter, dessen Urteil vom OLG Wien als „rechtlich verfehlt“ zerlegt wird – und der obendrein wegen geheimer Informationsweitergabe an Kurz-Gegner Peter Pilz disziplinär verurteilt ist. Dazu der Verdacht der Falschaussage gegen Pilz – aber verjährt. Die Causa Radasztics/Pilz wirft schwerwiegende Fragen auf.
Was erst nach dem Prozess gegen Kurz bekannt wurde: Richter Radasztics (Bild) hat Pilz heimlich Informationen weitergegeben und war dafür verurteilt worden.APA/ROLAND SCHLAGER
Am 26. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die erstinstanzliche Verurteilung aufgehoben und Sebastian Kurz vom Vorwurf der Falschaussage rechtskräftig freigesprochen. Seit kurzem ist auch die schriftliche Ausführung dieses Urteils veröffentlicht – der Exxpress berichtete. In der veröffentlichten Urteilsbegründung zerlegen die Richter das Urteil von Michael Radasztics und nennen es schlicht „rechtlich verfehlt“.
Zwei Verstöße: Grasser nicht informiert, Pilz heimlich eingeweiht
Michael Radasztics stand bereits im Vorfeld des Verfahrens in der Kritik, weil er in seiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt in der Eurofighter-Causa Informationen an Peter Pilz weitergegeben hat. Dafür wurde er vom OLG-Graz auch disziplinarrechtlich verurteilt. Doch worum ging es genau und welche Rolle hat Peter Pilz dabei gespielt?
Die Disziplinarentscheidung hält ihm zwei Pflichtverletzungen vor:
1. Causa Grasser: Radasztics informierte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht ordnungsgemäß über ein abgebrochenes Ermittlungsverfahren.
2. Causa Eurofighter – Informationsweitergabe an Peter Pilz: 2018 gab er dem damaligen Abgeordneten Peter Pilz Informationen aus den Ermittlungsakten weiter. Konkret über eine Weisung, wonach bestimmte Unterlagen „aus Gründen der nationalen Sicherheit“ an das Verteidigungsministerium zurückzustellen seien. Pilz hatte damals kein Recht auf diese Information.
Schuldspruch gegen Richter erst nach Prozessende veröffentlicht
Dafür kassierte Radasztics eine Geldstrafe wegen Dienstvergehens. Strafrechtliche Ermittlungen (Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses) wurden eingestellt, disziplinarrechtlich blieb aber ein Schuldspruch. Brisant: Die Entscheidung war im Dezember 2023 rechtskräftig, wurde aber im Rechtsinformationssystem (RIS) erst Ende Februar 2024 veröffentlicht – nur wenige Tage nach dem Schuldspruch im Kurz-Prozess.
Offiziell heißt es: Die Anonymisierung habe Zeit gebraucht, außerdem seien Rechtsmittel erst im Dezember 2023 zurückgezogen worden. Kritiker halten diese Erklärung für zumindest „unglücklich“, denn der zeitliche Zufall sorgt jedenfalls für gewaltigen Gesprächsstoff.
Ausgerechnet Pilz: Kurz-Gegner als Schlüsselfigur
Damit landet ein weiterer Name mitten im Justizbeben: Peter Pilz, langjähriger Kritiker und politischer Gegner von Sebastian Kurz. Fakt ist: Radasztics bestätigte im Disziplinarverfahren die Informationsweitergabe an Pilz, der in diesem Zusammenhang auch als Zeuge vernommen wurde.
Genau diese Konstellation (Kurz-kritischer Pilz auf der einen Seite, Kurz-Richter Radasztics mit belegter Informationsweitergabe an eben diesen Pilz auf der anderen) sorgt seit Bekanntwerden der Disziplinarstrafe für massives Kopfschütteln: Warum durfte ausgerechnet dieser Richter über den ehemaligen Kanzler urteilen? Rechtsexperten sprechen zwar von einer „schiefen Optik“, andere halten einen echten Befangenheitsgrund trotzdem für schwer ableitbar.
Pilz im Verdacht der Falschaussage?
Besonders explosiv ist ein Detail: Pilz sagte als Zeuge in einem früheren Verfahren, Radasztics habe ihm keine vertraulichen Informationen weitergegeben, beziehungsweise habe er von der Weisung schon vorher gewusst. Das Disziplinarurteil gegen Radasztics stellt hingegen fest, dass die Information tatsächlich aus einem Gespräch mit dem Staatsanwalt stammt. Die Darstellung von Pilz wird dort als „unglaubwürdig“ bewertet.
Hat Pilz als Zeuge die Unwahrheit gesagt? Juristisch wäre eine falsche Beweisaussage ein Offizialdelikt, also eine Straftat, bei der die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln muss, sobald ein entsprechender Verdacht bekannt wird. Nach österreichischem Recht verjähren derartige Delikte in der Regel nach fünf Jahren.
Der nächste Zufall? Keine Ermittlungen gegen Pilz wegen Verjährungsfrist
Genau hier wird es politisch brisant: Pilz wurde am 26. Februar 2019 als Zeuge einvernommen. Am 26. Februar 2024 wäre damit, folgt man dieser Rechnung, die fünfjährige Verjährungsfrist abgelaufen. Just an diesem Tag wurde im Rechtsinformationssystem (RIS) die Disziplinarentscheidung gegen Radasztics veröffentlicht, aus der sich der Verdacht gegen Pilz überhaupt erst klar ablesen lässt.
Kommentatoren sprechen von einem „auffälligen Zufall“, andere sind der Meinung, dass die Veröffentlichung dieses Urteils bewusst zurückgehalten wurde, um einerseits Pilz zu schonen und andererseits den Kurz-Schuldspruch abzuwarten, um den Vorwurf der Befangenheit des Richters nicht erneut aufkochen zu lassen. Justizministerin war zu dieser Zeit Alma Zadic von den Grünen. Zuvor war sie Nationalratsabgeordnete für die Liste Pilz.
Derzeit sind das allerdings alles nur Spekulationen ohne konkrete Beweise. Ebenso wurde Peter Pilz nie wegen Falschaussage verurteilt. Es gilt daher für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Die Aneinanderreihung von Zufällen rund um Peter Pilz ließe aber auch andere Vermutungen zu.
Kommentare