Einigung auf EU-Budget für 2023 in letzter Sekunde: Milliarden für Energiewende
Verhandler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf das EU-Budget für 2023 geeinigt. Kurz vor Mitternacht vereinbarten die Verhandler, dass 2023 rund 186 Milliarden Euro verplant werden können. Die EU will mehr Geld für die Energiewende und die Folgen des Ukraine-Kriegs ausgeben.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola begrüßte die Einigung. “Jetzt ist Zeit, unsere Wirtschaft anzukurbeln. Vereint zu bleiben”, schrieb Metsola auf Twitter kurz nach der Einigung. Hätten sich EU-Staaten und Parlamentsverhandler nicht vor Mitternacht geeinigt, hätte die EU-Kommission einen neuen Budgetvorschlag vorlegen müssen.
Mehr als eine Milliarde Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt soll zusätzlich für die gegenwärtigen Krisen ausgegeben werden, unter anderem die Konsequenzen des Kriegs in der Ukraine und der Erholung von der Corona-Krise.
ÖVP: Bürokratieaufbau konnte verhindert werden
Zufrieden mit dem Ergebnis zeigte sich Finanz-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP). Der Haushalt biete “Spielraum für die noch nicht absehbaren Herausforderungen 2023 und steht für die zentralen Zukunftsthemen. Im kommenden Jahr werden nun 500 Millionen Euro zusätzlich in die Programme Digital.Europe, Erasmus+ und Horizon investiert”, sagt Tursky.
Ihm sei in den Verhandlungen wichtig gewesen, dass es zukünftig zu keinem noch größeren Bürokratieaufbau komme. “Ebenfalls von großer Bedeutung ist eine gemeinsame Erklärung aller EU-Institutionen zur gemeinsamen Absicherung im Bereich der Cybersecurity.”
Uneinigkeit über Budgethöhe
Grundsätzlich ging es bei den Verhandlungen um die Frage, wie viel Geld verplant werden kann. Das EU-Parlament hatte gefordert, im kommenden Jahr 187,3 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die EU-Staaten wollten etwas weniger – 183,95 Milliarden – bereitstellen. Das lag knapp unter dem Vorschlag von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn von mehr als 185,6 Milliarden Euro.
Damit der Haushaltsplan für 2023 umgesetzt werden kann, muss die Einigung noch in einer Plenarsitzung des Parlaments und von einem Ministerrat bestätigt werden. Das gilt allerdings als Formalakt.
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