Erstes Urteil im Kurz-Prozess: Casino-Chefin muss 104.060 Euro zahlen
Im Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und zwei weitere Beschuldigte wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss ist es am Mittwoch zu einer ersten Entscheidung gekommen.
Im Fall der ehemaligen Casinos-Chefin und einstigen ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner kam es zu einer Diversion. Neben Kurz steht auch dessen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli vor Gericht. Deren Verfahren wurde ausgeschieden, beide beantragten einen Freispruch.
Glatz-Kremsner: "Ja, ich habe Fehler gemacht"
Glatz-Kremsner war Erstangeklagte im “Kurz-Prozess”. Ihr war vorgeworfen worden, als Auskunftsperson im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben, den FPÖ-Vertrauten Peter Sidlo nicht in dessen Ambitionen unterstützt zu haben, Casag-Finanzvorstand zu werden. Sie selbst räumte in ihrer Befragung durch den Richter ein: “Ja, ich habe Fehler gemacht.” Fragen der WKStA beantwortete Glatz-Kremsner hingegen nicht.
Die WKStA sprach sich auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich gegen eine diversionelle Erledigung aus, was aber keine Auswirkung auf die richterliche Entscheidung hatte. Die ehemalige Casinos-Chefin muss konkret binnen zwei Wochen einen Geldbetrag von 104.060 Euro zahlen.
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