EU-Wahl 2024: Fristen für Wahlkarten laufen kommende Woche ab
Am 9. Juni findet die Eu-Wahl statt. Eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 kann noch schriftlich bis kommenden Mittwoch oder persönlich bis kommenden Freitag (12 Uhr) im zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Mit der Wahlkarte ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl die Stimme abzugeben.
Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten an die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer ID Austria. Achtung: Wird eine Wahlkarte nach dem 4. Juni 2024 beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen.
Wer am Wahltag das Zuhause nicht verlassen kann, hat immer noch die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl zu wählen oder kurzfristig den Besuch einer mobilen Wahlkommission anzufordern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, 12 Uhr, beantragt wird. Eine schriftlich beantragte Wahlkarte kann bis Freitag, 12 Uhr, auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Wahlkarte muss unterschrieben werden
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt werden. Wichtig: Man darf nicht vergessen auf der Wahlkarte mit der Unterschrift zu bestätigen, dass der amtliche Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, entweder per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Bei der Europawahl sind erstmals alle Wahlstandorte – das sind Gebäude mit mindestens einem Wahllokal – barrierefrei erreichbar. Um diese Verbesserungen zu ermöglichen, mussten einige Wahllokale verlegt werden. Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig über Ihr eventuell neues zuständiges Wahllokal. Die Adresse steht in der „Amtlichen Wahlinformation“, die jedem Wahlberechtigten zugesandt wurde.
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