
EUAA-Chefin spricht sich für Asylzentren in Drittstaaten aus
Nina Gregori, die Leiterin der EU-Asylagentur EUAA, hat sich positiv zu Asylzentren in Drittstaaten geäußert. In einem Interview mit der APA erklärte sie: “Wir sind nicht die Entscheider, die Politik wird in Brüssel gemacht. Aber ich bin wirklich sehr dafür, dass diese Diskussion stattfinden sollte”.
Sie betonte, dass solche Initiativen gut vorbereitet sein müssen und die internationalen Verpflichtungen beachtet werden sollten. Zudem wies sie darauf hin, dass lediglich ein Drittel der Asylanträge in der EU von illegalen Migranten stammt. Bezüglich des italienischen Asylzentrums in Albanien erwähnte Gregori, dass dort internationale Beobachter anwesend sind. “Ich denke, dass das alles positiv ist. Wir müssen verschiedene Lösungen gemeinsam mit unseren Partnerländern diskutieren”, betonte die Exekutivdirektorin der in der maltesischen Hauptstadt Valletta ansässigen EU-Agentur. Sie erinnerte daran, dass es bereits “Resettlement”-Systeme gibt, die es ermöglichen, Asylbewerber ohne Integrationsperspektiven in andere Länder, wie Kanada oder andere europäische Staaten, zu bringen.
Gregori betonte, dass bei der Umsetzung die geltenden Gesetze, einschließlich der Genfer Flüchtlingskonvention, berücksichtigt werden müssen. “Wenn es um ein Abladen von Verantwortung gehen sollte, wird man sehr schwer darüber reden können”, äußerte sie sich zu den Vorschlägen für Rückkehrzentren. Allerdings habe sie bislang kein konkretes Konzept dazu gesehen, was eine Bewertung für sie erschwere, fügte die slowenische Spitzenbeamtin in einem Interview am Rande der “Vienna Migration Conference” des Internationalen Zentrums für Migrationsentwicklung (ICMPD) hinzu.
Sie kritisierte die “Vereinfachungen” in der Asyldebatte, wie die jüngste Kritik an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Situation afghanischer Frauen oder die Forderungen nach einem vollständigen Migrationsstopp. Vielmehr gehe es darum, die Migration in Europa besser zu steuern. . “Im Vorjahr gab es 1,1 Millionen Asylbewerber in Europa, aber wir hatten 380.000 illegale Ankünfte. Für Europa mit seinen 500 Millionen Menschen ist das vielleicht nicht so eine hohe Zahl”, erklärte sie. Ein erheblicher Teil der Asylbewerber sei legal nach Europa eingereist, beispielsweise Lateinamerikaner, die visumfrei nach Spanien reisen konnten. Insgesamt stammen 20 Prozent der Asylanträge von Personen, die ohne Visum legal in die EU gelangt sind. Im Vergleich dazu seien Familienzusammenführungen ein geringeres Problem, sagte sie auf eine entsprechende Nachfrage.
Uneinheitliches Asylsystem als "Pull-Faktor"
Die EUAA-Chefin betonte, dass es wichtig sei, den EU-Staaten die geeigneten Instrumente an die Hand zu geben, um schnell und effizient zu entscheiden, wer tatsächlich Schutz benötigt. Zudem müsse geklärt werden, wie mit Personen umgegangen wird, die keinen Anspruch auf Asyl haben, und wie jene Menschen nach Europa gebracht werden können, die aufgrund der Lücken auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Sie plädierte für eine stärkere Einheitlichkeit in der Asylpraxis der EU-Staaten, da die unterschiedlichen Verfahrensdauern und Anerkennungsraten – beispielsweise bei Asylbewerbern aus Afghanistan und der Türkei – als “Pull-Faktor” wirken und die sekundäre Migration innerhalb Europas begünstigen.
Gregori wies darauf hin, dass der neue Pakt einen Fortschritt in Richtung mehr Einheitlichkeit darstellt. Dieser EU-Asyl- und Migrationspakt, der in diesem Jahr nach langem Hin und Her beschlossen wurde, regelt das Asylrecht erstmals europaweit einheitlich durch verbindliche Verordnungen, die von den Staaten direkt umgesetzt werden müssen. Die EUAA spielt dabei eine doppelte Rolle: Sie unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und überwacht gleichzeitig deren Fortschritte. Die Agentur wird den Staaten mitteilen, “was sie tun müssen, um die Funktionsweise des Systems zu verbessern”.

Die EUAA ist bereits in elf Mitgliedstaaten aktiv, wo sie eng mit den nationalen Behörden zusammenarbeitet. Die Mitarbeiter der Agentur führen Interviews mit Asylbewerbern und erstellen Bescheide für die jeweiligen nationalen Behörden. Allerdings liegt die formelle Entscheidung über Asylanträge weiterhin in der Verantwortung der nationalen Behörden, da dies mit der nationalen Souveränität verbunden ist, erklärte Gregori. Auf die Frage, ob ein einheitliches Asylsystem mit einer entscheidungsbefugten EU-Behörde wünschenswert wäre, verwies die EUAA-Chefin auf das Visasystem und den Grenzschutz. In diesen Bereichen existieren bereits gemeinsame europäische Regelungen, jedoch werden Visa nach wie vor von den diplomatischen Vertretungen der einzelnen EU-Staaten ausgestellt, und auch die Grenzkontrollen werden von nationalen Beamten unter Unterstützung der EU-Agentur Frontex durchgeführt.
Gregori äußerte die Hoffnung, dass das neue EU-Regelwerk das Dublin-System zur Verteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU wiederbeleben könnte. Derzeit sei die Funktionalität dieses Systems aufgrund von europäischen und nationalen Gerichtsentscheidungen sowie politischen Entscheidungen nur eingeschränkt gegeben. “Diese Nicht-Funktionalität war ziemlich relevant, und wir hoffen, dass sich dies durch den neuen Pakt verbessert”, sagte sie in Bezug auf die Regelung, dass der EU-Staat verantwortlich ist für Asylbewerber, der als erster betreten wird. (APA/red)
Kommentare