
Europäische Union verordnet uns jetzt Work-Life-Balance
Die Europäische Union hat eine Richtlinie zur “Verbesserung der Work-Life-Balance” von Eltern und pflegenden Angehörigen erlassen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um eine “bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben” zu fördern. In Österreich wurde ein Gesetz verabschiedet, um die Richtlinie umzusetzen.
Das Gesetz sieht vor, dass zwei Monate der Karenzzeit vom Vater in Anspruch genommen werden müssen, sofern man die vollen 24 Monate nutzen möchte. Außerdem soll der Familienzeitbonus auf 1480 Euro verdoppelt werden. Mit der “Work-Life-Balance-Richtlinie” der Europäischen Union soll eine „gerechtere Aufteilung in der Partnerschaft bei der Kinerbetreuung“ erreicht werden.
Regierung will mehr Väter in Karenz locken
“Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten”, betonte Arbeitsminister Martin Kocher. Alleinerziehende bleiben davon unberührt. Finanziell hätten die Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die absolute Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleich bleibe. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden.
Trotz dieser Bemühungen gibt es Kritikpunkte am nationalen Gesetz: So wird bemängelt, dass nur die Mindestvorschriften umgesetzt wurden. Generell wird bemängelt, das die EU-Richtlinie sich nur auf Eltern und pflegende Angehörige bezieht. Gewerkschaften und anderen Interessenvertreter fordern eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.
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