Fall Teichtmeister: Ministerin Raab (ÖVP) findet Strafmaß "unangemessen niedrig"
Familienministerin Raab tritt dafür ein, die Causa um den Schauspieler Teichtmeister nicht zu verharmlosen. Sie fordert höhere Strafen im Bereich des Missbrauchs Minderjähriger. Für die Anhebung des Strafmaßes ist Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zuständig.
Familienministerin Susanne Raab wünscht sich höhere Strafen bei Straftaten, die Kinder involvieren. Der Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sei etwa im Vergleich zu Deutschland “unangemessen niedrig”. Zudem hätten sich im digitalen Zeitalter die Möglichkeiten, an derartige “widerliche” Bilder und Videos zu gelangen “massiv verändert”. “Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen”, so Raab.
Causa nicht verharmlosen
Darauf festlegen, wie hoch die Strafen künftig ausfallen sollen, wollte sich Raab nicht. Die Entscheidung darüber liege bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Mit dieser stehe sie “im laufenden Austausch”. “Ich kann mir vorstellen, dass der Schutz von Kindern ganz oben auf der Agenda der Justizministerin steht”, so Raab, die auch für Kinderrechte zuständig ist. Derzeit drohen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich bis zu zwei Jahre Haft.
Raab tritt dafür ein, die Causa nicht zu verharmlosen. Es sei eine Verhöhnung der Opfer, wenn von einem “digitalem Delikt” die Rede sei. “Das raubt mir den Atem. Es handelt sich um Kinder, die missbraucht werden”, so die Ministerin. Als Konsument derartiger Bilder könne man die Verantwortung nicht von sich weisen, da die Fotos letztlich entstehen, weil es einen Markt dafür gebe.
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